Bundesgesetz über Geoinformation: Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens und Botschaft

Bern, 06.09.2006 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahren zum neuen Bundesgesetz über Geoinformation zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden der Eidg. Räte verabschiedet.

Die strategische, politische, soziale, rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung der Geoinformation nimmt unaufhaltsam zu. Studien zeigen, dass heute zwischen 60 und 80 Prozent aller politischen, wirtschaftlichen und privaten Entscheidungen einen räumlichen Bezug aufweisen. Die Daten, neuen Technologien und Verfahren im Bereich der Geoinformation werden immer intensiver genutzt. Dies hat zu einer unvollständigen gesetzlichen Ordnung in diesem Gebiet geführt.

Mit dem Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG) soll sichergestellt werden, dass den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft, der Wissenschaft und der Forschung Geodaten über das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, in der richtigen Qualität und zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem auf nationaler Ebene verbindliche bundesrechtliche Standards für die Erfassung, Modellierung und den Austausch von Geodaten, insbesondere von Geobasisdaten des Bundesrechts festgelegt werden. Weiter sollen innerhalb der Bundesverwaltung Zuständigkeiten und Kompetenzen für eine Koordination der Geoinformation, eine einheitliche Klassifizierung sowie einheitliche Tarifierungsgrundsätze der grundlegenden Geoinformationen definiert und die Finanzierung, das Urheberrecht und der Datenschutz geregelt werden.

Geoinformationen entstehen aus raumbezogenen Daten, welche die Gegebenheiten eines Landes beschreiben – sei es durch Koordinaten, Ortsnamen, Postadressen oder andere Kriterien. Sie bilden die Basis für Planungen, Massnahmen und Entscheidungen aller Art, in der Verwaltung genauso wie in der Politik, der Wirtschaft und Wissenschaft oder im Privatbereich. Beispiele für solche Geodaten bildet der Plan für das Grundbuch, der durch die amtliche Vermessung erstellt wird, oder der Zonenplan. Ohne Geoinformationen und die ihnen zu Grunde liegenden Geodaten wäre eine gut funktionierende direkte Demokratie undenkbar. Ihr enormes Potenzial – in politischer wie in volkswirtschaftlicher Hinsicht – macht Geoinformationen zu einem Wirtschaftsgut ersten Ranges.

In der Bundesverwaltung liegen über Hundert verschiedene Geodatensätze vor. Eine noch grössere Menge an Geodatenbeständen findet sich auf kantonaler und kommunaler Ebene. All diese Informationen wurden mit erheblichen Kosten erhoben und verkörpern insgesamt einen enormen, auf mehr als 5 Milliarden Franken geschätzten Wert. Bei weitem die wichtigsten Nutzer der Geodaten der öffentlichen Hand sind die Dienststellen der öffentlichen Verwaltung selbst bzw. Dritte, die im öffentlichen Auftrag handeln.


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