Bundesrat verabschiedet Europabericht 2006 - Weiterentwicklung des Vertragswerks

Bern, 28.06.2006 - Der Bundesrat hat am Mittwoch den Europabericht 2006 genehmigt. Aus der Perspektive bestmöglicher Interessenwahrung werden verschiedene europapolitische Instrumente untersucht. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass mit der Weiterentwicklung des bestehenden Vertragswerks die Ziele der Schweiz erreicht werden können, solange u.a. folgende Voraussetzungen gegeben sind: eine ausreichende Beteiligung an der Entscheidfindung und genügend Handlungsspielraum, die aussenpolitische Machbarkeit und bestimmte wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Ändern sich diese, müssen die Instrumente angepasst werden.

In seiner Klausursitzung vom 26. Oktober 2005 hat der Bundesrat den Auftrag an die Bundesverwaltung bestätigt, eine Auslegeordnung aller Instrumente der schweizerischen Interessenpolitik in Bezug auf die EU zu verfassen. Der entsprechende Europabericht 2006 wurde am Mittwoch vom Bundesrat genehmigt. Er analysiert die Auswirkungen zentraler politischer Instrumente auf rund zwanzig Schlüsselbereiche wie direkte Demokratie, Föderalismus, Neutralität, Arbeitsmarkt, Finanzen, Steuerwesen, Infrastrukturpolitik und Wirtschaftspolitik generell.


Damit will der Bundesrat die Basis für eine fundierte Debatte über die Beziehungen Schweiz-EU schaffen und zu ihrer Versachlichung beitragen. Ausgangspunkt soll nicht die Frage der institutionellen Zugehörigkeit sein, sondern die Zielsetzung bestmöglicher Interessenwahrung. Dabei werden die schweizerischen Interessen sowohl im materiellen (bspw. Wahrung der Unabhängigkeit und Sicherheit, Förderung des Wohlstandes) als auch im ideellen Sinne verstanden (bspw. Stärkung des Völkerrechts, der Menschenrechte und der friedlichen Koexistenz).


Dynamischer Ansatz

Das interessenpolitische Instrumentarium in Bezug auf die politisch und wirtschaftlich wichtigste Partnerin der Schweiz, die EU, reicht von der Möglichkeit autonomer rechtlicher Anpassungen, der Verwaltung bzw. des Ausbaus des bestehenden Vertragswerks (unter Umständen verbunden mit einer Verbesserung des institutionellen Rahmens) über eine Zollunion oder einen multilateralen Ansatz vom Typus EWR bis hin zu Formen einer differenzierten Integration oder dem vollständigen EU-Beitritt.


Das sich ständig wandelnde politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld bzw. die sich entwickelnde Bedürfnislage in der Schweiz erfordern eine dynamische Betrachtungsweise in der Europapolitik: Die Situation muss laufend überprüft und das Instrumentarium entsprechend angepasst werden. In diesem Sinne stellt keines dieser Instrumente das Endziel der Europapolitik dar. Sie sind die politischen Mittel in einem fortwährenden Prozess, dessen Anspruch ist, zu jedem Zeitpunkt diejenige Lösung zu finden, die der Schweiz eine bestmögliche Interessenwahrung erlaubt.


Kurz- und mittelfristige Prioritäten

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass mit dem heute bestehenden Vertragswerk und dessen Anpassung bzw. Ergänzung an neue Bedürfnisse einerseits und den eigenständigen Politiken der Schweiz andererseits die schweizerischen Ziele zu diesem Zeitpunkt weitgehend erreicht werden können. Dieser Ansatz ist solange angemessen als unter anderem folgende, heute gegebene Voraussetzungen gelten: ausreichende Beteiligungsmöglichkeiten an der Entscheidfindung und genügend Handlungsspielraum, die aussenpolitische Machbarkeit sowie bestimmte wirtschaftliche Rahmenbedingungen.


Auf diese Faktoren hat die Schweiz nur beschränkt Einfluss. Die aussenpolitische Machbarkeit beispielsweise  wird aber im Wesentlichen auch davon abhängen, dass sich die Schweiz weiterhin solidarisch am Aufbau eines stabilen, sicheren Kontinents beteiligt. Ändern sich die genannten Voraussetzungen, sind auch die europapolitischen Instrumente anzupassen.Konkret folgen als kurz- und mittelfristige Prioritäten der schweizerischen Europapolitik folgende Schritte:

  • Die bestehenden bilateralen Abkommen werden so effizient als möglich umgesetzt und gesichert. Dies betrifft sowohl deren Inkraftsetzung sowie deren Anwendung und - falls nötig - Anpassung oder Erneuerung.
  • Die vertraglichen Beziehungen sind zu vertiefen, wenn dies sinnvoll und machbar erscheint.
  • Die Schweiz trägt zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Europa bei.


Der Europabericht 2006 kann auf der Website des Integrationsbüros EDA/EVD www.europa.admin.ch abgerufen werden.


Adresse für Rückfragen

Adrian Sollberger,
Integrationsbüro EDA/EVD,
Tel. 031 322 26 40

Stephan Schmid,
Integrationsbüro EDA/EVD,
Tel. 031 323 26 14



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