Arbeiten an der Koexistenzverordnung eingestellt

Bern, 26.06.2006 - Die Arbeiten an der Koexistenzverordnung werden wegen des laufenden Gentech-Moratoriums vorläufig eingestellt. Die Verordnung soll das Nebeneinander von landwirtschaftlicher Produktion mit und ohne Gentechnik regeln. Für die weiteren Arbeiten werden die Resultate des Nationalen Forschungsprogramms 59 berücksichtigt. Der Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zur Koexistenzverordnung wird heute veröffentlicht.

Der Entwurf der Koexistenzverordnung war vom 3. Oktober 2005 bis zum 3. Januar 2006 in der Anhörung. Die Koexistenzverordnung wird die Bedingungen für den Anbau von Vermehrungsmaterial gentechnisch veränderter Pflanzen sowie den Umgang mit entsprechendem Erntegut auf landwirtschaftlichen Betrieben regeln.


In den Stellungnahmen begrüsst die Mehrheit eine solche Regelung und findet die Ausarbeitung der Verordnung sinnvoll, trotz der Annahme der Volksinitiative „Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft“ und dem daraus resultierenden Moratorium. Jedoch beantragt gut die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmer eine Neubeurteilung der Verordnung nach Ablauf des Moratoriums am 27. November 2010.


Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat jetzt entschieden, die Arbeiten an der Koexistenzverordnung einzustellen, damit die Resultate des Nationalen Forschungsprogramms „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ (NFP 59) berücksichtigt werden können. Das Programm startet 2007 und dauert bis 2010. Je nachdem wie die Forschungsresultate ausfallen, wird die Verordnung erneut in die Anhörung geschickt.


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