Aktionsplan gegen Feinstaub verabschiedet

Bern, 16.06.2006 - Der Bundesrat hat heute den Aktionsplan gegen Feinstaub, der von den Kantonen unterstützt wird, verabschiedet. Fünf neue Massnahmen ergänzen die bereits ausgearbeiteten Massnahmen des UVEK. Der Aktionsplan Feinstaub soll in den nächsten Jahren zu einer beträchtlichen Verringerung der Russemissionen beitragen und zu einer Minderbelastung während winterlichen Inversionslagen führen.

Die vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmen stellen den zweiten Teil des Aktionsplans zur Bekämpfung von Feinstaub dar, der im Januar 2006 durch Bundespräsident Moritz Leuenberger eingeleitet wurde. Da die Massnahmen mehrere Departemente betreffen, mussten sie vom Bundesrat verabschiedet werden. Die heute genehmigten Neuerungen betreffen ausschliesslich die Reduktion der Emissionen von Dieselruss. Diese kleinsten Staubpartikel sind aufgrund ihrer Krebs erregenden Eigenschaft besonders gefährlich. Die Umweltvorschriften in der Schweiz sehen für diese sogar in geringen Mengen äusserst gefährlichen Schadstoffe keinen Immissions-Grenzwert vor. Vielmehr wird verlangt, diese Schadstoffemissionen auf ein Minimum zu beschränken. Im Jahr 2005 gelangten in der Schweiz rund 3500 Tonnen Dieselruss in die Luft.

Der Bundesrat verabschiedete folgende Massnahmen:

  1. Der Bund wird der Welthandelsorganisation (WTO), der Europäischen Freihandelsgemeinschaft (EFTA) und der Europäischen Union (EU) die vorzeitige Einführung des künftigen EURO 5 Russgrenzwertes für alle leichten Dieselfahrzeuge notifizieren. Dies hätte zur Folge, dass ab 2007 neu in die Schweiz importierte Personenwagen, Kleinbusse und Lieferwagen (bis 3.5 Tonnen) mit Dieselmotor mit Partikelfiltern ausgestattet werden müssten. Bis anhin gibt es keine technische Alternative, um diesen Grenzwert einhalten zu können. Der Bundesrat wird definitiv über die Einführung der neuen Norm entscheiden, wenn die Ergebnisse der Notifizierung vorliegen.
  2. Öffentlichen Transportunternehmen soll künftig die Minteralölsteuer differenziert rückerstattet werden. Sie sollen für ihre mit Partikelfiltern oder gleichwertigen Systemen ausgestatteten Dieselbusse den gleichen Betrag wie bisher erhalten. Bei Bussen ohne Filter soll dagegen nur noch der Mineralölsteuerzuschlag zurückerstattet werden. Diese Massnahme kommt so bald als möglich zur Anwendung.
  3. Für neue Dieseltraktoren wird der Bund im Rahmen der WTO und der EFTA/EU die vorzeitige Einführung des künftigen europäischen Dieselruss-Grenzwertes III B notifizieren. In der EU wird dieser Grenzwert voraussichtlich 2011 bis 2013 eingeführt. Diese Norm entspricht aus heutiger Sicht der Einführung der Partikelfilter-Pflicht. Gemäss den Ergebnissen der Notifizierung könnte die Massnahme 2009 in Kraft treten. Zudem werden finanzielle Anreize für die Ausstattung bereits in Betrieb stehender Fahrzeuge mit Partikelfiltern geprüft.
  4. Ab 2007 wird der Bund nur noch dieselbetriebene Personen-, Liefer- und Lastwagen für Verwaltung und Militär kaufen, die mit Partikelfiltern ausgestattet sind, sofern solche Modelle auf dem Markt erhältlich sind.
  5. Hinsichtlich der nächsten Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Lastwagen im Jahr 2008 und im Rahmen des gemischten Ausschusses über das Abkommen über den Landverkehr hat sich der Bundesrat zum Ziel gesetzt, mit der Europäischen Union über die Möglichkeit zu verhandeln, für Lastwagen mit Filtern eine weniger hohe Schwerverkehrsabgabe zu erheben.

     

Die betreffenden Departemente (EFD, EVD, VBS und UVEK) sind mit den Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung beauftragt. Die neuen Massnahmen stellen eine Ergänzung zum ersten Teil des Aktionsplans dar, der Massnahmen im Kompetenzbereich des UVEK beinhaltet und insbesondere darauf abzielt, Feinstaub- und Dieselruss-Emissionen sowie den Russausstoss aus Holzfeuerungen zu verringern. Alle diese Massnahmen (siehe Faktenblatt Aktionsplan gegen Feinstaub) sollen in den nächsten Jahren zu einer beträchtlichen Verringerung der Russemissionen beitragen und zu einer Minderbelastung während winterlichen Inversionslagen führen.


Adresse für Rückfragen

M. André Simonazzi, Sprecher des UVEK, Tel. 031 322 55 41
Für technische Fragen:
Elisabeth Maret, Infobeauftragte BAFU, 031 323 28 69



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