Finanzierung des Beitrags der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU

Bern, 16.06.2006 - Der Bundesrat hat am Freitag über die Finanzierung des Erweiterungsbeitrags zugunsten der zehn neuen EU-Staaten beschlossen. Sie wird budgetneutral und ohne Kürzungen bei der Entwicklungshilfe für die ärmsten Länder geleistet.

In den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten will die Schweiz mit einem Gesamtbetrag von einer Milliarde Franken konkrete Projekte und Programme unterstützen. Entsprechende Projektverpflichtungen werden über eine Dauer von fünf Jahren eingegangen. Die tatsächlichen Auszahlungen bis zur vollständigen Abwicklung der Projekte werden sich über einen Zeitraum von rund zehn Jahren hinziehen. Der Bundesrat geht darum von jährlichen Auszahlungen im Umfang von durchschnittlich 100 Mio. Franken aus. Erste Projektverpflichtungen wird die Schweiz voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres eingehen.


Die Finanzierung erfolgt zu gleichen Teilen durch Kompensationen in EDA und EVD. Die gekürzten Kredite in EDA und EVD werden über die gesamte Auszahlungsperiode zu 40% aus dem Haushalt refinanziert, dies unter der Berücksichtigung der Schuldenbremse sowie der geschätzten Einnahmen und der Ausgabenplafonds.
Die Kompensation erfolgt ohne Kürzungen bei der Südhilfe. Der Osthilfekredit wird dementsprechend gekürzt. Die Refinanzierung erfolgt aus Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben der laufenden Budgets.


Die Schweiz profitiert von der jüngsten EU-Erweiterung sowohl politisch (Sicherheit und Stabilität) als auch wirtschaftlich (Aufbau von Wachstumsmärkten). Darum wollen sich Bundesrat und Parlament solidarisch an der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU beteiligen. Der schweizerische Beitrag ist für dauerhaft gute Beziehungen zur EU und damit für eine erfolgreiche schweizerische Interessenwahrung auf dem bilateralen Weg von entscheidender Bedeutung.


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