Ab 1. November sind die Kosten für die gesamte Altlastenbearbeitung geregelt

Bern, 16.06.2006 - Nun ist umfassend geregelt, wer welche Kosten tragen muss, wenn Altlasten erfasst, untersucht und saniert werden. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Revision des Umweltschutzgesetzes per 1. November 2006 in Kraft gesetzt. Das Parlament hatte diese im Dezember genehmigt. Neu kann der Bund an alle Massnahmen einen finanziellen Beitrag leisten. Die Kosten für die Entsorgung von Aushub aus belasteten Standorten gehen neu teilweise zu Lasten von Verursachern und früheren Besitzern. Die Aufwendungen für Untersuchungen von Standorten, die sich als nicht belastet erweisen, trägt der Kanton.

Seit dem 21. Dezember 1995 ist der Umgang mit Altlasten im Umweltschutzgesetz geregelt. Damals wurden die Kantone mit einer Revision des Gesetzes verpflichtet, einen Kataster der belasteten Standorte zu erstellen und dafür zu sorgen, dass Altlasten saniert werden. Zudem wurde geregelt, wer die Kosten solcher Sanierungen zu tragen hat. Schliesslich erhielt der Bundesrat die Kompetenz, eine Deponieabgabe zur Mitfinanzierung von Altlastensanierungen zu erheben.

In der aktuellen Revision des Umweltschutzgesetzes werden nun wichtige Lücken in den Vorschriften über Altlasten geschlossen (siehe Faktenblatt). Die wichtigsten Neuerungen:

  • Ein Inhaber eines belasteten Standortes kann Verursachern und früheren Besitzern zwei Drittel der Mehrkosten für Untersuchung und Entsorgung von Aushubmaterial verrechnen.
  • Erweist sich ein Standort, der im Kataster verzeichnet ist oder aufgenommen werden soll, als unbelastet, so übernimmt der Kanton die Kosten für die Untersuchungen. Bisher musste der Inhaber des Grundstücks diese bezahlen.
  • Die neuen Regelungen gelten für die gesamte Altlastenbearbeitung (Erstellung des Katasters, Untersuchung, Überwachung, Sanierung), was eine umfassende Mitfinanzierung durch den Bund ermöglicht. Das Parlament erhofft sich davon eine Beschleunigung bei der Sanierung der Altlasten. So kann sich der Bund neu etwa auch an Sanierungen von Schiessanlagen beteiligen, die spätestens am 31. Oktober 2008 den Betrieb einstellen oder auf künstliche Kugelfänge umrüsten.

Das Parlament hatte der Revision des Umweltschutzgesetzes im letzten Dezember zugestimmt. Heute hat der Bundesrat entschieden, sie per 1. November 2006 in Kraft zu setzen. Die Änderung geht zurück auf eine Parlamentarische Initiative, die Peter Baumberger 1998 im Nationalrat eingereicht hatte.

Altlasten kosten, sie bergen aber auch Potenzial

In der Schweiz bestehen gegen 60'000 belastete Standorte. Davon sind rund 3000 sanierungsbedüftig (=Altlasten), in den häufigsten Fällen, weil das Grundwasser bedroht ist. Bis heute wurden bereits über 250 Altlasten saniert. Die Kosten variieren stark zwischen wenigen Hunderttausend und vielen Millionen Franken. Die Sanierungen der Sondermülldeponien Bonfol und Kölliken werden alleine um die 300 bzw. 650 Millionen Franken kosten. Insgesamt werden die Untersuchungs- und Sanierungskosten auf 5 Mia. Franken geschätzt. Diese oft hohen Sanierungskosten schrecken aber auch viele Investoren ab, in Industriebrachen mit Altlasten zu investieren. Damit bleiben rund 17 Millionen Quadratmeter Bauland ungenutzt, was zu Ertragsausfällen für die Inhaber und Steuerverlusten für die Standortgemeinden in Milliardenhöhe führt. Das Bundesamt für Umwelt BAFU setzt sich dafür ein, dass solche oft sehr gut gelegenen Standorte wieder genutzt werden können.


Adresse für Rückfragen

Gérard Poffet, Vizedirektor BAFU, Tel. 031 324 78 60
Christoph Wenger, Chef Sektion Altlasten und Industrieabfälle BAFU, Tel. 031 322 93 71



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