Teilrevision der Verordnung über den militärischen Flugdienst

Bern, 16.06.2006 - Der Bundesrat hat am Freitag eine Teilrevision der Verordnung über den militärischen Flugdienst (MFV) gutgeheissen. Damit können Berufspiloten und Berufsdrohnenoperateure bis zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses im militärischen Flugdienst verbleiben.

Mit der Revision, die am 1. Juli 2006 in Kraft tritt, wird eine neue Kategorie von Milizmilitärpiloten und Milizdrohnenoperateuren eingeführt, die es erlaubt, Piloten oder Drohnenoperateure, die in ihrer beruflichen Funktion Militärluftfahrzeuge fliegen, gesondert von den übrigen Milizmilitärpiloten und Milizdrohnenoperaturen zu behandeln. Damit wird unter anderem die Möglichkeit geschaffen, dass beispielsweise Berufspiloten oder Berufsdrohnenoperature der RUAG über das ordentliche Höchstalter hinaus bis zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses im militärischen Flugdienst verbleiben können.

Gleichzeitig wird die jährliche Ausbildungsdienstpflicht für Milizfallschirmaufklärer und Milizdrohnenoperateure derjenigen der Milizmilitärpiloten angepasst und damit den praktischen Bedürfnissen der Luftwaffe Rechnung getragen.

Endlich schafft die revidierte Verordnung die Möglichkeit, dass sämtliche Angehörigen des militärischen Flugdienstes nach ihrem Ausscheiden in Funktionen weiterverwendet werden können, zu deren Ausübung ihre Kenntnisse und Erfahrung notwendig sind.


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