Die Strafe im Heimatstaat verbüssen; Bundesrat genehmigt Überstellungsvertrag mit Kuba

Bern, 16.06.2006 - Schweizerische und kubanische Staatsangehörige können künftig ihre Freiheitsstrafe in ihrem Heimatstaat verbüssen. Der Bundesrat hat am Freitag den Vertrag zwischen der Schweiz und Kuba über die Überstellung verurteilter Personen genehmigt.

Der Überstellungsvertrag hat vor allem einen humanitären Zweck und will die soziale Wiedereingliederung der Strafgefangenen nach ihrer Freilassung erleichtern. Die Strafgefangenen können allerdings aus dem Vertrag kein Recht auf Verbüssung der Strafe im Heimatstaat ableiten. Voraussetzung für eine Überstellung ist die Zustimmung des Urteils- und des Heimatstaates sowie der verurteilten Person.

Der bilaterale Vertrag lehnt sich weitgehend an die Grundsätze des Europäischen Überstellungsübereinkommens an. Er wird nach der Notifikation durch beide Staaten in Kraft treten.


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