Abkommen mit Österreich und Liechtenstein zum Datenaustausch im Asylwesen

Bern, 12.06.2006 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom vergangenen Freitag das Abkommen zwischen der Schweiz, Österreich und Liechtenstein über den gegenseitigen Datenaustausch in Asylangelegenheiten verabschiedet und zur Genehmigung an das Parlament überwiesen.

Die Schweiz ist ebenso wie andere Staaten mit Asyl suchenden Personen konfrontiert, die ihre Identität und Nationalität, ihre Reisewege und allfällige vorgängige Aufenthalte in Drittstaaten nicht bekannt geben. Hier ist die internationale Zusammenarbeit von grosser Bedeutung, um langwierige und kostspielige Abklärungen zu vermeiden.

Das Abkommen mit Österreich und Liechtenstein regelt den Austausch von personenbezogenen Daten. Während die Schengen-Staaten im Dublin-II- und EURODAC-Verfahren systematisch untereinander kooperieren, hat die Schweiz noch keinen Zugang auf diese Systeme. Sie ist auf die bilaterale Zusammenarbeit angewiesen, um die Überprüfung eines Asylbewerbers auf vorherige Gesuche im europäischen Ausland sicherzustellen. Das Abkommen bestimmt die Kategorien der personenbezogenen Daten, legt die Voraussetzungen für deren Austausch fest und enthält Bestimmungen über die Datensicherheit und den Datenschutz.

Dabei handelt es sich um das Abkommen, das Bundesrat Blocher am 29. September 2005 bei seinem Besuch in Bregenz unterzeichnet hat (EJPD-Pressemitteilung vom 29.09.2005). Das Abkommen wird voraussichtlich dem fakultativen Staatsvertragsreferendum unterstellt.


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