Keine Massnahmen gegen Temporärarbeitsbetriebe nötig

Bern, 12.06.2006 - Temporärarbeitsbetriebe haben 2005 weder öfter noch stärker gegen orts- und berufsübliche Arbeitsbedingungen verstossen als die übrigen Arbeitgeber. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem am 9. Juni 2006 verabschiedeten Bericht und erachtet deshalb zusätzliche Vorschriften zu den bestehenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping als unnötig.

Orts- und berufsübliche Arbeitsbedingungen werden von Temporärarbeitsbetrieben im 2005 ebenso gut eingehalten wie von den Branchenarbeitgebern. Dies ergab eine Befragung aller tripartiten und paritätischen Kommissionen im Jahre 2005. Wie in einem am 9. Juni 2006 verabschiedeten Bericht des Bundesrates über die Situation im Bereich des Personalverleihs nachzulesen ist, werden von einer Mehrzahl der Kommissionen für Temporärarbeitsbetriebe weniger Verstösse als bei den übrigen Arbeitgebern gemeldet. Dieses Ergebnis deckt sich mit den Aussagen des SECO-Berichts vom 20. April 2006 über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Freizügigkeit im Personenverkehr.


Im Bericht des Bundesrates wird weiter dargestellt, dass vom Gesetzgeber in der Vergangenheit bereits verschiedene Massnahmen gegen solche Missbräuche erlassen worden sind. So können einerseits die Sozialpartner einer Branche mit bestehendem Gesamtarbeitsvertrag dessen Allgemeinverbindlicherklärung beantragen. Damit sind auch dessen Lohn- und Arbeitsbedingungen von Temporärarbeitsbetrieben einzuhalten. Anderseits können die tripartiten Kommissionen bei wiederholten Missbräuchen für eine Branche einen befristeten Normalarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen verlangen, die auch von der Verleihbranche beachtet werden müssen. Mit dem Ausbau der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr auf den 1. April 2006 sind eine Intensivierung der Kontrollen und ein effizienteres Vorgehen gegen Fälle von Lohn- und Sozialdumping zu erwarten. Mit dem Ausbau müssen Temporärarbeitsbetriebe zusätzliche Bestimmungen von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen einhalten. Aufgrund der heutigen Rechtslage und der Ergebnisse des Berichts erachtet der Bundesrat weitere Massnahmen zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping durch Temporärarbeitsbetriebe als unnötig. Den Temporärarbeitsbetrieben wird durch die tripartiten und paritätischen Kommission auch weiterhin ein spezielles Augenmerk geschenkt werden.


Der vorliegende Bericht ist eine Folge einer nationalrätlichen Motion, die den Bundesrat dazu aufgefordert hatte zu prüfen, ob es im Rahmen der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union über den Weg des Personalverleihs vermehrt zu Lohn- und Sozialdumping kommt.


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