Bundesrat beschliesst neues Sicherheitskontrollgesetz

Bern, 09.06.2006 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft für ein neues Sicherheitskontrollgesetz an das Parlament verabschiedet. Mit dem Gesetz legt er den Grundstein für eine neue Sicherheitsphilosophie im UVEK: Staatliche Kontrolle von Geräten, Anlagen und Fahrzeugen dort, wo erforderlich; Eigenverantwortung von Privaten in den übrigen Bereichen.

Das Gesetz hat zwei zentrale Inhalte. Zum einen wird vorgeschrieben, wie Private bzw. der Staat die Aufsicht über die Sicherheit bei allen Anlagen, Fahrzeugen und Geräten, die im Kompetenzbereich des UVEK sind, wahrnehmen soll. Es gibt drei Möglichkeiten. Erstens: Der Hersteller oder Betreiber führt eine Selbstkontrolle durch. Diese findet bereits heute statt -  beispielsweise bei Elektrogeräten. Die zweite Möglichkeit besteht in der Kontrolle durch einen privaten Dritten. So wird in einigen Kantonen die Motorfahrzeugkontrolle bereits durch den TCS wahrgenommen. Die dritte Möglichkeit ist die direkte Kontrolle durch den Staat.

Wo immer möglich sollen die ersten beiden Möglichkeiten zum Zug kommen. Das heisst, dass die direkte staatliche Kontrolle in Zukunft die Ausnahme sein soll. Damit wird auch den europäischen Bestrebungen, die in die gleiche Richtung laufen, Rechnung getragen. Das zweite wichtige Element hat organisatorischen Charakter: Die Aufsichtsaufgaben, die ein Amt im Bereich der Sicherheit wahrnehmen muss, sollen von den übrigen Amtsaufgaben getrennt werden. Damit wird garantiert, dass Sicherheitsaspekten ein eigenständiges Gewicht zukommt.

Anpassung von Spezialgesetzen erforderlich

Im Zug der Erarbeitung des Sicherheitskontrollgesetzes müssen mehrere Spezialgesetze angepasst werden; so etwa zu den Bereichen Kernenergie, Elektrizität, Seilbahnen, Transport und Rohrleitungen.

Stauanlagen- statt Wasserbaupolizeigesetz

Gleichzeitig mit dem Sicherheitskontrollgesetz will der Bundesrat in einer separaten Vorlage dem Parlament die Botschaft zu einem neuen Stauanlagengesetz vorlegen. Darin sollen die Sicherheitsvorschriften für Stauanlagen geregelt werden, die heute im Wasserbaupolizeigesetz festgelegt sind. Das neue Gesetz wird nötig, weil die Reorganisation der Sicherheitsaufsicht bei den Stauanlagen viele neue Bestimmungen erfordert.


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