Änderung von Landwirtschafts-Verordnungen

Bern, 09.06.2006 - Der Bundesrat hat heute verschiedene Landwirtschafts-Verordnungen angepasst und dabei unter anderem im Bereich Absatzförderung erste Konsequenzen aus der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2011 gezogen. Mit einer Änderung der Agrareinfuhrverordnung reagiert der Bundesrat auf die deutlich unter dem Schweizer Niveau liegenden Zuckerpreise in der EU.

Sowohl im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2011 als auch aufgrund der Konsultation der interessierten Kreise zum Verordnungsentwurf ist eine breite Akzeptanz für das Instrument Absatzförderung festzustellen. Die Absatzförderung soll daher auf den geltenden Grundsätzen weitergeführt werden. Der Bundesrat hat gewisse Verfahrensregeln geändert, damit die Effizienz der Projekte verbessert werden kann.


Im revidierten Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen Schweiz – EG (Bilaterale II) wurde vereinbart, auf Zölle und Exportsubventionen für Zucker in Verarbeitungsprodukten zu verzichten. Damit dieser Freihandel funktioniert, muss der Zuckerpreis in der Schweiz und in der EU gleich hoch sein. Die Reform der Zuckermarktordnung in der EU hat nun dazu geführt, dass der EU-Zuckerpreis nicht mehr den Schwankungen des Weltmarktpreises folgt und aktuell um 20 Franken je 100 kg unter dem Zuckerpreis in der Schweiz liegt. Durch die Änderung der Agrareinfuhrverordnung wird das EVD ermächtigt, die Zollansätze für Zucker periodisch so anzupassen, dass die Preise für importierten Zucker den Marktpreisen in der EU entsprechen. Dadurch wird erreicht, dass die inländische Nahrungsmittelindustrie die Rohstoffe zu vergleichbaren Preisen wie die Konkurrenz in der EU einkaufen kann und somit auf den Märkten im In- und Ausland nicht benachteiligt wird.


Im Weiteren hat der Bundesrat die folgenden Verordnungen geändert: Schlachtviehverordnung (Mindestgrösse von öffentlichen Märkten; klare Trennung von Koscher- und Halalfleisch); Pferdeeinfuhrverordnung (administrative Erleichterung); Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen (vereinfachte Einfuhrregelung); Einfuhrverordnung Getreide und Futtermittel (Zollbelastung für Mischfutter neu anteilsmässig aufgrund der Belastung der Komponenten nach Standardrezeptur); landwirtschaftliche Begriffsverordnung (Nutzung leer stehender Ställe auf Fremdbetrieben); Landwirtschaftsberatungsverordnung (Maximalsätze für Beiträge an kantonale Beratungsdienste); Forschungsverordnung (Zusammenführung der Forschungsanstalten zu drei Einheiten mit sechs Standorten); Pflanzenschutzverordnung (Rechtsgrundlage für Massnahmen zur Bekämpfung von Ambrosia).


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Jürg Jordi,
Leiter Sektion Information,
Bundesamt für Landwirtschaft,
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