Keine weiteren Schritte zur Um- und Durchsetzung der formellen Steuerharmonisierung

Bern, 09.06.2006 - Die Vernehmlassungsergebnisse zur Schliessung der Kontrolllücke bei der formellen Steuerharmonisierung zeigen viele Vorbehalte. Der Bundesrat hat daher entschieden, auf weitere Schritte einstweilen zu verzichten. Er beauftragte das EFD heute Freitag, den Kantonen die Vernehmlassungsergebnisse mitzuteilen und für Gespräche mit ihnen bereit zu stehen.

Im Jahr 2003 hatte die Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren (FDK) eine Expertenkommission beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, um eine Kontrolllücke bei der formellen Steuerharmonisierung zu schliessen. Denn das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) kann nur beschränkt durchgesetzt werden: Wenn der kantonale Gesetzgeber eine mit dem StHG nicht kompatible gesetzliche Regelung zu Ungunsten des Steuerpflichtigen erlässt, kann dieser mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde die fehlende StHG-Konformität der strittigen Regelung durch das Bundesgericht prüfen lassen. Eine solche Prüfung fehlt hingegen, wenn sich eine StHG-widrige kantonale Regelung zu Gunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, weil in diesem Fall kein Interesse an einer Klage besteht. Die Expertenkommission schlug darum eine Kontrollkommission mit strikt juristischen Funktionen vor. Diesen Vorschlag gab der Bundesrat im Frühjahr 2005 in die Vernehmlassung.

Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zeigen, dass sich die Kantone grossmehrheitlich (24) für eine Kontrolle der formellen Steuerharmonisierung aussprechen. Diese wird auch von vier Parteien (CVP, FDP, Grüne, SP) befürwortet. Vier Spitzenverbände (Schweizerischer Gewerkschaftsbund/SGB, Kaufmännischer Verband/KV, Travail.Suisse, Schweizerische Bankiervereinigung/SBVg) sprechen sich ebenfalls dafür aus, wobei die SBVg gewisse Vorbehalte anmeldet. Die SVP und zwei Spitzenverbände (economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband/SGV) lehnen hingegen eine Kontrolle ab.

Die empfohlene Schaffung einer Kontrollkommission erhält jedoch weniger Zustimmung: 22 Kantone erklären sich damit einverstanden, wobei 8 Kantone zu gewissen Punkten Vorbehalte anmelden. Grüne und SP befürworten den Vorschlag ebenfalls, hingegen wird er von der CVP, der FDP und der SVP abgelehnt. Drei Spitzenverbände (SGB, KV, Travail.Suisse) sind dafür, drei Spitzenverbände (SBVg, economiesuisse, SGV) dagegen.

Gegen die Kommission werden namentlich folgende Gründe genannt:

  • Eingriff in die kantonale Finanz- und Steuerautonomie;
  • Bewusste Inkaufnahme der Gesetzeslücke;
  • Kleine Lücke ohne praktische Relevanz;
  • Kontrollkommission als Schritt zur materiellen Steuerharmonisierung;
  • Vollzug der Steuerharmonisierungsgesetzgebung ist Sache der Kantone;
  • Ausreichend bestehende Kontrollmittel;
  • Schaffung einer weiteren Kontrollinstanz ist pure Bürokratie und Geldverschwendung;
  • Keine Einschränkung des Wettbewerbs.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat entschieden, auf weitere Schritte einstweilen zu verzichten.


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Philipp Meury, Stabstelle Gesetzgebung DVS, Eid. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 74 34.



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