MWST-Sondersatz für Hotellerie: Nahtlose Fortführung bis Ende 2010

Bern, 09.06.2006 - Der Bundesrat hat heute die von den eidgenössischen Räten beschlossene Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Damit ist eine nahtlose Weiterführung des bisher auf den 31. Dezember 2006 befristeten Sondersatzes sichergestellt.

Die Bundesverfassung sieht vor, dass der Bund im Mehrwertsteuergesetz einen tieferen Steuersatz für bestimmte im Inland erbrachte Tourismusleistungen festlegen kann. Gestützt darauf hat der Gesetzgeber den Sondersatz für Beherbergungsleistungen geschaffen, welcher 3,6 Prozent beträgt und für die Gewährung von Unterkunft einschliesslich der Abgabe eines Frühstücks gilt. Dieser Sondersatz war befristet bis zum 31. Dezember 2006. Am 16. Dezember 2005 beschloss das Parlament, die Befristung auf den 31. Dezember 2010 auszudehnen. Diese neue Bestimmung hat nun der Bundesrat auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.


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