Effizientere Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen; Bundesrat verabschiedet Bericht zu Handen der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats

Bern, 09.06.2006 - Der Bundesrat will das Instrumentarium zum Kampf gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen gezielt verstärken. Es sei sinnvoll, dass Kommunikationsdaten länger als sechs Monate aufbewahrt und gefährdete Zeugen geschützt werden können. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) verlangt hatte.

Der Bundesrat beauftragt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Vorschläge zu erarbeiten, um im Bundesrecht die Voraussetzungen für die Durchführung ausserprozessualer Zeugenschutzmassnahmen zu schaffen. Auf diese Weise soll dafür gesorgt werden, dass sich auch gefährdete Zeuginnen und Zeugen zu Aussagen bereit erklären. Positiv äussert sich der Bundesrat auch zu der im Postulat der SiK-S vorgeschlagenen Verlängerung der Aufbewahrungspflicht für Kommunikationsdaten. Angesichts der in der Praxis festgestellten Beweisschwierigkeiten sowie der Rechtsentwicklung in Europa sei dieser Schritt sinnvoll. Das weitere Vorgehen soll entschieden werden, wenn der Bericht zur Revision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vorliegt, den der Bundesrat Ende März in Auftrag gegeben hat.

In seinem Bericht geht der Bundesrat auf weitere Punkte ein, welche die SiK-S in ihrem Postulat vom Februar 2005 angesprochen hatte. Er kommt aber zum Schluss, dass in diesen Bereichen kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.


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