Öffentliches Register über die Freisetzung von Schadstoffen

Bern, 06.06.2006 - Informationen über die Freisetzung bestimmter Schadstoffe und über den Transfer bestimmter Abfälle sollen künftig öffentlich zugänglich sein. Meldepflichtig sind rund 1000 grosse und mittlere Betriebe, wenn sie Schadstoffe freisetzen, die über einen festgesetzten Schwellenwert hinausgehen. Eine vom UVEK in die Anhörung gegebene Verordnung will die nötige Rechtsgrundlage für ein solches öffentliches Register schaffen. Damit setzt die Schweiz eine internationale Verpflichtung um. Erfahrungen im Ausland zeigen, dass sich mit solchen Registern die Freisetzung von Schadstoffen verringern lässt.

In der Schweiz soll eine Datenbank entstehen, in der die Freisetzung bestimmter Schadstoffe und der Transfer bestimmter Abfälle registriert werden. Das Eidgenössi­sche Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat eine Verordnung zum so genannten „Pollutant Release and Transfer Register“ (PRTR) in die Anhörung geschickt. Mit dem PRTR wird die Schweiz die Vorgaben der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) erfüllen (siehe Kasten). Die Verordnung soll zusammen mit der Ratifizierung des PRTR-Protokolls in Kraft treten.

Gemäss dem Protokoll enthält die Verordnung eine Liste von Schadstoffen, deren Freisetzungen in die Umwelt jährlich gemeldet werden müssen, sofern die Schad­stoffmengen die in der Verordnung festgesetzten Schwellenwerte überschreiten. Zu diesen Schadstoffen zählen unter anderem Feinstaub, CO2 und Schwermetalle.

Verschiedene Branchen betroffen

In der Schweiz betrifft die neue Verordnung rund 1000 grosse und mittlere Betriebe. Dazu gehören unter anderem Betriebe der Chemischen, Metall- und Mineral-Industrie, der Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie der intensiven Tierhaltung; die meisten KMU sind hingegen nicht betroffen. Zusätzlich zu den Daten aus den Betrie­ben (Punktquellen) werden auch Informationen über Freisetzungen von Schadstoffen aus diffusen Quellen im Register enthalten sein. Diese werden schon seit mehreren Jahren über die Verbände erhoben. Das BAFU wird für den Betrieb des PRTR ver­antwortlich sein. Es macht nach einer Prüfung die Daten im Internet zugänglich.

Die in der Schweiz angesiedelten Betriebe weisen eine im internationalen Vergleich gute Umweltperformance auf. Das PRTR ermöglicht ihnen, sich mit andern Betrieben zu vergleichen und Schwachstellen zu erkennen und zu verbessern. Die Einführung eines PRTR hat sich in anderen Ländern als ein effizientes Instrument der Umwelt­politik erwiesen. So wurden in den USA die Schadstoffwerte der meldepflichtigen Betriebe seit der Einführung des entsprechenden PRTR erheblich reduziert.

Auch Berechnungen und Schätzungen sind erlaubt

Der Aufwand für die Betriebe soll möglichst gering sein. Deshalb sind folgende Rahmenbedingungen vorgesehen:

  • Das geplante schweizerische PRTR ist einfacher und weniger umfangreich als in der EU und den USA. Die Schadstoffliste der Verordnung enthält nur die 86 im PRTR-Protokoll aufgeführten Schadstoffe mit den entsprechenden Schwellenwerten.
  • Genaue Messdaten liefern zwar die zuverlässigsten Werte, sind aber finanziell am teuersten. Deshalb lässt das PRTR ausdrücklich auch Berechnungen oder Schätzungen der Freisetzungen und Transfers zu.
  • Die Betriebe können die Daten selber eingeben. Sie haben aber auch die Mög­lichkeit, das BAFU mit der Eingabe zu beauftragen, falls sie dem Amt die Daten bereits für andere Zwecke gemeldet haben.

Das BAFU hat zusammen mit der Schweizerischen Chemischen Industrie und ver­schiedenen Betrieben bereits zwei PRTR-Pilotprojekte durchgeführt. Diese zeigten, dass ein PRTR in der Schweiz mit vertretbarem Aufwand betrieben werden kann (siehe Links).

UNECE PRTR Protokoll

Ausgehend von den Empfehlungen der UNO-Konferenz über Umwelt und Entwick­lung (UNCED) in der Agenda 21 verabschiedete die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 1996 eine Empfehlung zur Einführung von PRTR in den Mitgliedstaaten. Zudem sorgte sie für eine weltweite Verbreitung ihres Konzepts. 2001 begann die UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) das PRTR-Protokoll auszuarbeiten, welches die Schweiz zwei Jahre später zusam­men mit 36 Staaten sowie der Europäischen Union unterzeichnete. Dieses Protokoll verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, ein öffentlich zugängliches PRTR aufzubauen, das auf jährlichen Meldungen von Betrieben basiert. Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben eine entsprechende Verordnung bereits in Kraft gesetzt. Das erste Berichtsjahr wird 2007 sein.


Adresse für Rückfragen

Georg Karlaganis, Abt. Stoffe, Boden, Biotechnologie, BAFU, Tel. 079 415 99 62
Hans Peter Saxer, Abt. Stoffe, Boden, Biotechnologie, BAFU, Tel. 031 322 93 84



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