Ausserordentliche Überprüfung der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft
Bern, 05.06.2006 - Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Bundesstrafgericht werden als Aufsichtsbehörden eine ausserordentliche Überprüfung der Bundesanwaltschaft vornehmen. Dies betrifft einerseits finanzielle und führungstechnische Aspekte und andererseits fachliche Fragen.
Aufgrund verschiedener interner und externer Vorwürfe an die Bundesanwaltschaft haben der Vorsteher des EJPD, Bundesrat Christoph Blocher, und der Präsident der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts, Emanuel Hochstrasser, heute vereinbart, im Rahmen ihrer administrativen und fachlichen Aufsichtsfunktion eine ausserordentliche Überprüfung der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft vorzunehmen.
Das EJPD wird in den nächsten Tagen bekannt geben, wer diese Überprüfung seitens des Departements durchführen wird.
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