Keine Auswirkungen kurzfristiger UMTS-Mobilfunkstrahlung auf Wohlbefinden

Biel-Bienne, 06.06.2006 - Die heute publizierte Schweizer Nachfolgestudie zur TNO-Studie hat keine Auswirkungen kurzfristiger UMTS-Mobilfunkstrahlung auf das Wohlbefinden festgestellt. Dies ist ein wichtiger Hinweis darauf, dass die geltenden Grenzwerte die Bevölkerung nach heutigem Wissensstand ausreichend schützen. Langzeitauswirkungen müssen weiterhin im Auge behalten werden.

In den meisten Studien zu kurzfristigen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung vor der Einführung der UMTS-Technologie konnten keine unmittelbaren Effekte auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden festgestellt werden. Umso mehr überraschte die im Herbst 2003 in Holland durchgeführte so genannte TNO-Studie. Sie hatte Beeinträchtigungen des Wohlbefindens bereits bei schwacher UMTS-Strahlung, wie sie von Mobilfunkantennen ausgeht, festgestellt und zwar bei nur kurzer Exposition von weniger als einer Stunde.

Um diesen unerwarteten Befund auf eine sicherere Basis zu stellen, unterstützten die Bundesbehörden die Schweizer Studie zur Überprüfung der holländischen Studie. Das Resultat dieser Studie wurde heute in Zürich vorgestellt: Die Befunde aus Holland wurden nicht bestätigt; es wurden keine Auswirkungen festgestellt, weder auf das Wohlbefinden, noch auf kognitive Funktionen.

Die Stellungnahme der Bundesbehörden

Die Schweizer Studie ist im Rahmen einer Risikoabwägung höher zu gewichten als die TNO-Studie, weil sie Vorteile und Verbesserungen gegenüber der holländischen Studie aufweist: So z.B. eine verbesserte Methodik, zwei verschiedene Stärken der UMTS-Strahlung und eine grössere Anzahl untersuchter Personen.

Die Bundesbehörden stellen weiter fest: Es ist nach Vorliegen der qualitativ hochstehenden Studie unwahrscheinlich, dass kurzfristige UMTS-Mobilfunkstrahlung unterhalb des Anlagegrenzwertes das Wohlbefinden und die kognitive Leistungen beeinträchtigt. Dies kommt einer Entwarnung der Bevölkerung gleich bezüglich der Fragestellung der Studie. Zugleich ist es ein wichtiger Hinweis darauf, dass die Schweizer Grenzwerte die Bevölkerung nach heutigem Wissensstand ausreichend schützen, auch wenn Grenzwerte selbstverständlich nicht aufgrund einzelner Studien festgelegt werden.

Einzelne Gemeinden haben in den vergangenen Jahren die Behandlung von Baugesuchen für UMTS-Antennen mit dem Hinweis auf die Schweizer Nachfolgestudie sistiert. Die Studie bestätigt, dass solche Moratorien aus fachlicher Sicht unbegründet sind, ganz abgesehen davon, dass bereits das Bundesgericht derartige Sistierungen für unzulässig erklärt hatte.

 

Mögliche Langfristwirkungen im Auge behalten

In der Studie wurden kurzfristige Effekte analysiert. Sie lässt keine Aussagen über allfällige Auswirkungen bei langfristiger Exposition zu; denn die Probanden waren der Strahlung nur kurzzeitig ausgesetzt, nämlich während 45 Minuten. Auch über allfällige Risiken beim Mobiltelefonieren mit einem UMTS-Handy sagt die Untersuchung nichts aus; bekanntlich wird der Kopf während eines Telefongesprächs einer viel stärkeren Strahlung ausgesetzt als in der vorliegenden Untersuchung.
Bezüglich allfälliger Langzeitauswirkungen schwacher Strahlung setzen die Bundesbehörden nebst dem Vorsorgesystem (siehe Kasten) auf weitere Forschung: Im Nationalen Forschungsprogramm 57 "Nichtionisierende Strahlung, Gesundheit und Umwelt" soll die wissenschaftliche Untersuchung von Langfrist-Effekten vorangetrieben werden. Das Programm ist angelaufen und die ersten Forschungsprojekte werden Ende Jahr starten können.
Die Bundesbehörden verfolgen zudem weiterhin die umfangreiche internationale Forschung auf diesem Gebiet, um allfällige neue Erkenntnisse in die Schutzbestimmungen einbeziehen zu können.

Strenge Schweizer Grenzwerte
Die Schweiz verfügt im Bereich der nicht-ionisierenden Strahlung (NIS; auch Elektrosmog genannt) über zwei Arten von Grenzwerten:

• Immissionsgrenzwerte stützen sich auf die wissenschaftlich gesicherten und akzeptierten schädlichen Auswirkungen. Es handelt sich beim heutigen Kenntnisstand ausschliesslich um Akutwirkungen. Der Immissionsgrenzwert für UMTS-Strahlung beträgt 61 Volt pro Meter.

• Da über Langzeitwirkungen Ungewissheit besteht, hat der Bundesrat 1999 beim Erlass der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zusätzlich im Sinne der Vorsorge strengere Grenzwert für diejenigen Orte festgelegt, an denen sich Menschen lange Zeit aufhalten. Diese so genannten Anlagegrenzwerte stützen sich nicht auf konkrete wissenschaftliche Resultate oder Verdachte, sondern orientieren sich an den technischen Möglichkeiten, um die Langzeitbelastung niedrig zu halten. Für UMTS-Strahlung von Antennen beträgt der Anlagegrenzwert 6 Volt pro Meter. Er ist somit zehnmal strenger als der Immissionsgrenzwert.


Adresse für Rückfragen

• BAFU, Bundesamt für Umwelt, Jürg Baumann, Leiter Sektion Nichtionisierende Strahlung (NIS), 031 322 69 64
• BAG, Bundesamt für Gesundheit, Mirjana Moser, Leiterin Sektion Physik und Biologie, 031 322 95 05
• BAKOM, Bundesamt für Kommunikation BAKOM, Philippe Horisberger, Leiter Sektion Frequenzplanung und elektromagnetische Verträglichkeit, 032 327 54 11



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