Bericht über die Entwicklung der Sozialversicherungen bis 2030

Bern, 17.03.2006 - 

Zur Erfüllung des Postulats Baumann J. Alexander vom 15. Dezember 2000 hat der Bundesrat einen Bericht über die Entwicklung der Sozialwerke bis zum Jahr 2030 verabschiedet. Der Bericht befasst sich hauptsächlich mit den Ausgaben der Sozialversicherungen im Verhältnis zum BIP und mit den Auswirkungen, die eine Stabilisierung dieser Soziallastquote hätte. Letzteres gibt das Postulat als Parameter der Gesamtschau vor.

Gemäss den Hypothesen und Parametern, auf die sich die Berechnungen des zukünftigen Finanzierungsbedarfs stützen, wird die Soziallastquote im Jahr 2030 25.6% des BIP erreichen (Grundszenario), also 3.4 BIP-Prozentpunkte mehr als 2005. Verglichen mit der vergangenen Entwicklung ist dies kein ausgeprägter Anstieg. Er fällt gegenüber den Jahren 1990 bis 2003 klar tiefer aus.

Wenn die zurzeit debattierten Massnahmen in der AHV (11. Revision, Neufassung) und in der IV (5. Revision) umgesetzt werden, lässt sich der Anstieg der Sozialausgaben zwar abbremsen. Die Zunahme wäre aber immer noch deutlich höher als das Wirtschaftswachstum. Die Soziallastquote würde im Jahre 2030 25.3% des BIP erreichen. Für eine Stabilisierung der Soziallastquote auf dem Niveau von 2005 (22.2% des BIP) wäre bis 2030 eine Leistungskürzung von 12.2% nötig (also eine Einsparung von etwa jedem achten Ausgabe-Franken).

Der Bundesrat verfolgt eine Politik zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums. Wie die Resultate im Szenario mit günstiger demographischer und wirtschaftlicher Entwicklung zeigen, wäre die Soziallastquote bei einer Wachstumshypothese von 1.5% praktisch stabil. Sollte die Entwicklung jedoch dem ungünstigen Szenario folgen, müssten einschneidende Massnahmen getroffen werden.


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