Bundesrat führt Aussprache über Trassenpreise im Güterverkehr

Bern, 18.09.2009 - Der Bundesrat hat eine Aussprache über die vom Parlament geforderte Anpassung der Trassenpreise im Güterverkehr geführt. Der Trassenpreis ist das Entgelt, welches die Bahnen für die Benützung der Schieneninfrastruktur in der Schweiz bezahlen müssen. Der Bundesrat hat eine haushaltsneutrale Anpassung des schweizerischen Trassenpreissystems beschlossen, die – zusammen mit der Güterverkehrsvorlage – auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten soll.

Das Parlament hat mit der Güterverkehrsvorlage im Dezember 2008 verschiedene Neuerungen für die Förderung des Schienengüterverkehrs, unter anderem auch beim Trassenpreis, beschlossen. So sollen einerseits die Trassenpreise im Güterverkehr für die Gotthard- und die Lötschberg-Achse vereinheitlicht werden. Anderseits werden die Trassenpreisverbilligungen im kombinierten Verkehr (dem Transport von Container und Wechselbehältern und Sattelaufliegern) entfallen. Dadurch erhöhen sich die Preise für die Benützung der Schieneninfrastruktur. Dafür werden den Operateuren im kombinierten Verkehr höhere Betriebsabgeltungen ausgerichtet. Im klassischen Schienengüterverkehr (Wagenladungsverkehr) wird der Trassenpreis über die Lötschberg-Achse an den günstigeren Preis der Gotthard-Achse angeglichen.

Der Bundesrat hat jetzt entschieden, dass die Einnahmenausfälle der Infrastrukturbetreiber (als Folge der tieferen Trassenpreise) durch eine höhere Infrastrukturfinanzierung des Bundes – Infrastrukturbeiträge an die Bahnen - ausgeglichen werden. Diese Mehrausgaben werden durch eine Kürzung der Mittel für die Subvention des Güterverkehrs kompensiert. Auf diese Weise wird der Bund nicht stärker belastet als bisher, und auch dem System Bahn stehen nicht weniger Mittel zur Verfügung.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird nun eine Anpassung der Netzzugangsverordnung vorbereiten und dem Bundesrat im Oktober unterbreiten. Sie soll auf den 1. Januar 2010 zusammen mit der Güterverkehrsvorlage in Kraft treten.

Fakten zum Trassenpreis

Bisher haben im Schienengüterverkehr die Infrastrukturbetreiberinnen die Möglichkeit, einen Deckungsbeitrag zu erheben und unterschiedliche Bemessungsgrundlagen bei der Preissetzung anzuwenden. Ausserdem wird ein Teil des Trassenpreises im Kombinierten Verkehr (KV) heute vom Bund subventioniert.

Mit der vom Bundesrat beschlossenen Anpassung der Trassenpreise wird das schweizerische Trassenpreissystem für den Güterverkehr insgesamt transparenter und einfacher gestaltet. Ab dem 1. Januar 2010 wird der Güterverkehr keinen Deckungsbeitrag mehr an den Infrastrukturbetrieb leisten müssen, sondern nur noch einen Preis in Höhe der Grenzkosten bezahlen, jener Kosten also, die ein einzelner Zug verursacht. Gleichzeitig entfallen die Trassenpreissubventionen im Kombinierten Verkehr (KV).

Mit der beschlossenen Anpassung wird insbesondere der Wagenladungsverkehr entlastet. Für den KV bedeutet die Neuregelung zwar auch tiefere Trassenpreise, jedoch werden diese zukünftig nicht mehr subventioniert. Um die Auswirkungen der Anpassung bei den Trassenpreisen auf das Gesamtsystem zu minimieren, werden die Finanzflüsse zum Teil neu ausgestaltet: Zum einen werden die Betriebsabgeltungen zu Gunsten der KV-Operateure pro gefahrenen Zug erhöht, damit die Eisenbahnverkehrsunternehmen die höheren Trassenpreise auf diese abwälzen können. Zum andern werden die durch eine Senkung der Trassenpreise entstehenden Einnahmenausfälle bei den Infrastrukturbetreiberinnen kompensiert, indem der Bund einen Teil der für Betriebsabgeltungen an den Güterverkehr vorgesehenen Mittel neu für die Infrastrukturfinanzierung einsetzt. Auf diese Weise wird der Bund nicht stärker belastet als bisher, und für das System Bahn stehen unverändert viele Mittel zur Verfügung.


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