
Seit der Aufschaltung des Online-Dienstes Google Street View Mitte August sind sowohl beim EDÖB wie auch bei Google Switzerland selber zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung auf mangelhafte oder fehlende Unkenntlichmachung von Gesichtern oder Nummernschildern eingegangen. Getreu vorgängig kommunizierter Auflagen bietet Google zwar den betroffenen Personen eine einfache Möglichkeit an, mangelhafte Unkenntlichmachung oder Löschungsbegehren zu melden. Diese Zuschriften werden auch speditiv erledigt. Zudem gab die Firma auf Verlangen des EDÖB vorgängig bekannt, wo Aufnahmen geplant waren.
Aber auch eigene Recherchen des EDÖB haben zahlreiche problematische und nicht genügend anonymisierte Bilder zu Tage gebracht. Dazu gehören Bilder aus Privatstrassen oder Gärten, die für Passanten nicht einsehbar sind, für die Kamera auf den Google-Autos jedoch sehr wohl. Der EDÖB hat überdies festgestellt, dass die Information lückenhaft und geografisch zu unpräzis war. Diese Erkenntnisse wurden Google mitgeteilt, worauf die Verantwortlichen Massnahmen zur Verbesserung der Mängel vorschlugen, die jedoch noch nicht zu überzeugen vermochten.Der EDÖB hält fest, dass es zum Schutz der Privatsphäre eine vollständige Anonymisierung von Gesichtern und Autokennzeichen braucht. Er fordert daher in seiner Empfehlung vom 11. September 2009, dass Google
Der EDÖB nimmt überdies die Zusicherung von Google, Inc. zur Kenntnis, in den nächsten Wochen zuhanden der eidgenössischen und der europäischen Datenschutzbehörden Vorschläge zur Löschung der Rohdaten zu unterbreiten.