Verlängerung des Impulsprogrammes für familienergänzende Kinderbetreuung: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Bern, 01.07.2009 - Der Bundesrat schickt den Entwurf der Änderungen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in die Vernehmlassung. Die Änderungen sehen vor, die Geltungsdauer des Gesetzes um vier Jahre zu verlängern und dem Bund die Möglichkeit einzuräumen, innovative Projekte der Kantone und Gemeinden im Bereich der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Die Vernehmlassungsfrist endet am 15. Oktober 2009.

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Damit wurde ein auf acht Jahre (bis 31. Januar 2011) befristetes Impulsprogramm realisiert, mit dem Ziel zusätzliche Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern zu schaffen, und den Eltern zu ermöglichen, Familie und Erwerbsarbeit oder Ausbildung besser zu vereinbaren. Die Anstossfinanzierung hat sich als wirksames Instrument zur Förderung neuer Betreuungsplätze bewährt. Innerhalb von sechs Jahren wurden 24’000 neue Plätze mit Unterstützung des Bundes geschaffen, was einer Zunahme des Angebots um über 50% entspricht. Bis 2011 sollen rund 33'000 Plätze von den Finanzhilfen profitieren, wofür der Bund rund 190 Millionen Franken investieren wird.   

Die Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiges familienpolitisches Anliegen. Dabei spielt ein ausreichendes Angebot an Plätzen für die Kinderbetreuung eine tragende Rolle. Obwohl sich die Situation verbessert hat, ist das Angebot immer noch nicht ausreichend. Es braucht also eine weitere Intervention. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, das Impulsprogramm für weitere vier Jahre bis zum 31. Januar 2015 zu verlängern. Die Verlängerung des Programms ist zeitlich begrenzt und entspricht der Grundidee der befristeten Anstossfinanzierung für die Schaffung neuer familienergänzender Betreuungsplätze. Der Bundesrat schlägt für die Verlängerung des Impulsprogrammes einen Finanzrahmen von 140 Millionen Franken vor. Mit dieser Verlängerung erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlamentes (Motion 08.3449 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats WBK-N). 

Der Bundesrat will ausserdem im Gesetz die Möglichkeit der Innovationsförderung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung verankern. Der Bund könnte sich damit finanziell an innovativen Projekten der Kantone und Gemeinden beteiligen. Dies entspräche einer Erweiterung der Möglichkeiten, wie sie die geltende Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung im Rahmen von Pilotprojekten zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen heute bereits einräumt.  Der Vorentwurf der Gesetzesänderung enthält ausser den beiden genannten Anpassungen keine materielle Änderung. Mit der Vernehmlassung soll eine Weiterführung des Impulsprogramms ohne Unterbruch gewährleistet werden.  


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Marc Stampfli
Leiter Bereich Familienfragen
Bundesamt für Sozialversicherungen



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