Weiterer Ausbau des Bahnnetzes beschlossen – Vorfinanzierung durch Kantone möglich

Bern, 06.04.2009 - National- und Ständerat haben am 20. März 2009 dem Bundesgesetz über die Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG) zugestimmt und damit grünes Licht für den weiteren Ausbau der Eisenbahn in der Schweiz gegeben. Damit können 28 Infrastrukturmassnahmen in der ganzen Schweiz umgesetzt werden (vgl. Liste im Anhang). Gleichzeitig wurde die Möglichkeit der Vorfinanzierung durch die Kantone und Private geschaffen. Bereits abgeschlossen wurde eine Finanzierungsvereinbarung für die Durchmesserlinie Zürich.

Mit der Schlussabstimmung vom 20. März 2009 haben beide Räte die Gesamtschau FinöV abgeschlossen und mit dem ZEB-Gesetz den weiteren Ausbau des Bahnnetzes aus dem Fonds für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs (FinöV-Fonds) beschlossen. Nach dem Ablauf der Referendumsfrist wird das Gesetz in Kraft treten.

Attraktive Reisezeiten und Umsteigebahnhöfe dank ZEB

Die Infrastrukturausbauten von ZEB bauen auf die übrigen FinöV-Projekte (BAHN 2000, Neue Eisenbahn-Alpentransversale NEAT und Hochgeschwindigkeitsanschlüsse) auf und ergänzen diese. Grundidee ist eine Ausdehnung des so genannten Knotenprinzips auf weitere wichtige Bahnhöfe, namentlich Biel, Lausanne und St. Gallen. Fahrpläne werden so aufeinander abgestimmt, dass Umsteigeverbindungen im Fernverkehrsbereich gekürzt werden. Die dazu notwendige Fahrzeitverringerung ermöglicht ein Näherrücken von West- und Ostschweiz um eine halbe Stunde und das Sicherstellen von ausreichenden Kapazitäten. Die Reisezeit zwischen Lausanne und Zürich sowie zwischen Zürich und St. Gallen soll je um eine Viertelstunde sinken. Auch zwischen Lausanne und Visp werden 15 Minuten eingespart. Fahrzeitverkürzungen sind auch zwischen Bern und Interlaken sowie zwischen Basel und Luzern vorgesehen.

ZEB nützt auch dem Güterverkehr. Investitionen auf der Nord-Süd-Achse dienen der optimalen Nutzung des Gotthard-Basistunnels. Auch im Ost-West-Verkehr kann der zunehmenden Nachfrage durch Einzelmassnahmen entsprochen werden.

Der konkrete Umsetzungsplan für die vorgesehenen Bauvorhaben wird von den SBB in den nächsten Monaten erarbeitet. Angaben zum Zeitplan für die verschiedenen Korridore werden frühestens ab Herbst 2009 vorliegen.

Vorfinanzierung neu möglich

Die Investitionen von ZEB werden 5,4 Milliarden Franken umfassen. Nicht alle Projekte können jedoch gleichzeitig realisiert werden; die dafür nötigen Gelder aus dem FinöV-Fonds stehen in Jahrestranchen ab ca. 2015 bis 2030 zur Verfügung. Eine Möglichkeit für die frühere Realisierung ist eine Vorfinanzierung von ZEB-Infrastrukturelementen durch die Kantone. Diese können z. B. in Hinblick auf ihre Regionalverkehrsentwicklung an einer frühzeitigen Realisierung von Infrastruktur interessiert sein. Mit dem ZEB-Gesetz wurde die rechtliche Grundlage für eine solche Vorfinanzierung geschaffen.

Vorfinanzierungsvereinbarungen zwischen der SBB und dem jeweiligen Kanton müssen vom BAV genehmigt werden. Sonst gibt es keinen Anspruch auf Rückzahlungen. Sie sind an folgende Bedingungen geknüpft, die das BAV den Kantonen im Februar 2009 in einem Merkblatt mitgeteilt hat:

  • Die Projekte müssen vom Parlament rechtskräftig beschlossen und finanziert sein. Demgegenüber können Projekte, die von den eidgenössischen Räten noch nicht abschliessend beschlossen wurden, namentlich die im Rahmen von Bahn 2030 zur Diskussion stehenden Vorhaben, noch nicht Gegenstand einer Vorfinanzierung durch die Kantone werden.
  • Die Vorfinanzierung erfolgt durch zinslose, rückzahlbare Darlehen der Kantone an das Bahnunternehmen. 
  • Die Vorfinanzierungsvereinbarung hält die Höhe der Rückzahlungsbeträge sowie die Rückzahlungsdauer fest. Diese werden aus dem „Realisierungs- und Zahlungsplan des Bundes für das ZEB-Angebot“ abgeleitet.

Vertrag über die Durchmesserlinie Zürich als Spezialfall

Die Bundesämter für Verkehr (BAV) und Raumentwicklung (ARE), der Kanton Zürich und die SBB AG haben bereits im vergangenen Herbst im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Infrastrukturfondsgesetzes eine Vereinbarung über die Finanzierung der Durchmesserlinie Zürich (DML) abgeschlossen, welche den Vertrag zwischen dem Kanton Zürich und der SBB aus dem Jahr 2002 ersetzt (vgl. Medienmitteilung vom 22. September 2008). Die massgebenden Investitionskosten für das Gesamtprojekt DML werden auf 2,031 Milliarden Franken (Preisstand aller Angaben: April 2005) veranschlagt. Von den Gesamtkosten entfallen – gemäss dem Anteil des Nutzens – zwei Drittel auf den Agglomerationsverkehr. Von diesem hat der Kanton Zürich die eine Hälfte zu übernehmen, der Bund (Infrastrukturfonds) die andere.

Ein Drittel der Kosten (677 Millionen Franken) sind dem Fernverkehr zuzurechnen. Sie werden vollumfänglich vom Bund finanziert. Die Zahlungstranchen des Bundes sind wegen der Mittelverfügbarkeit in den verschiedenen Finanzierungsgefässen nicht auf dem Stand des Baufortschrittes. Damit die Realisierung des Projektes nicht behindert wird, werden die entsprechenden Zahlungen vom Kanton Zürich bis maximal 500 Millionen Franken bevorschusst.

Die Vereinbarung wurde vom Zürcher Regierungsrat genehmigt. Sie ist ein Spezialfall und kann nicht als Modell für mögliche Vorfinanzierungsvereinbarungen mit anderen Kantonen dienen. Die Gründe dafür liegen einerseits darin, dass das Projekt von SBB und Kanton Zürich bereits vor der Schaffung der Finanzierungsgefässe ZEB und Infrastrukturfonds beschlossen worden war, andererseits wurde es gleichzeitig den weiteren Ausbauten des Schienennetzes zu Grunde gelegt.

BAV und ARE haben sich dazu verpflichtet, die Anträge für die Bundesmittel rechtzeitig zu unterbreiten. Der Entscheidungsspielraum von Bundesrat und Parlament bleibt aber gewahrt.

Für weitere Vorfinanzierungsvereinbarungen können nur bewilligte Projekte zum Zuge kommen. Dies ist unabdingbar für die Entwicklung eines kohärenten Bahnnetzes und für die Gleichbehandlung aller Regionen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr, Information, 031 322 36 43



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