Abkommen zwischen der Schweiz und den USA über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit

Bern, 02.04.2009 - Mauro Dell’Ambrogio, Staatssekretär für Bildung und Forschung, und Arden Bement, Direktor der amerikanischen National Science Foundation, haben am 1. April 2009 in Washington D.C. ein bilaterales Abkommen zur wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit unterzeichnet.

Die Schweiz und die USA unterhalten im Bereich Bildung, Forschung und Innovation seit Jahrzehnten sehr gute Beziehungen. Deren Rückgrat bilden persönliche Kontakte, die in den meisten Fällen auf Forschungsaufenthalte von Schweizerinnen und Schweizern in den USA zurückgehen und ihre Fortführung in Forschungskollaborationen finden. In der Vergangenheit sind auf diese Weise zahlreiche institutionelle Abkommen in Bezug auf die Forschungszusammenarbeit sowie den Studierendenaustausch zwischen einzelnen Schweizer Universitäten und Fachhochschulen einerseits und US-amerikanischen Hochschulen andererseits entstanden.

Dem Schweizerischen Nationalfonds kommt eine bedeutende Rolle für die guten schweizerisch-amerikanischen Beziehungen im Forschungs- und Hochschulbereich zu: Der SNF finanziert Auslandsstipendien für Schweizer Forschende und unterstützt verschiedene Forschungsprojekte.

Der hohe Stellenwert der USA als Forschungspartner der Schweiz zeigt sich etwa darin, dass Schweizer Forschende weitaus am häufigsten gemeinsam mit amerikanischen Kolleginnen und Kollegen publizieren.

Das am 1. April 2009 in Washington unterzeichnete Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den USA dient somit der Vertiefung und Weiterführung der bereits bestehenden Beziehungen. Das Rahmenabkommen umfasst keine konkreten Massnahmen oder finanzielle Unterstützungen. Viel mehr verpflichten sich die Vertragspartner zum weiteren Ausbau und Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichheit, der Gegenseitigkeit und des beidseitigen Nutzens.

Die Kooperationen umfassen sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte Forschung. Als Instrumente der Zusammenarbeit sieht das Abkommen koordinierte Programme und forschungsrelevante Projekte vor, gemeinsame Studien und Untersuchungen, wissenschaftliche Lehrgänge, Workshops, Konferenzen und Symposien sowie den Austausch wissenschaftlicher und technologischer Informationen. Als Grundlage zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen sollen gemäss Abkommen zusätzliche Erleichterungen bei den Modalitäten zur Ein- und Ausreise von Personen aus dem Bildungs- und Forschungsbereich angestrebt werden.

 


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