Evaluation des Kartellgesetzes

(Letzte Änderung 15.01.2009)

Bern, 15.01.2009 - Die vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement EVD in Auftrag gegebene Evaluation des Kartellgesetzes liegt vor. Der Synthesebericht wurde dem Bundesrat am 14. Januar 2009 zur Kenntnis gebracht. Das EVD wird dem Bundesrat bis im Frühjahr Vorschläge zum weiteren Vorgehen unterbreiten.

Die Evaluationsgruppe Kartellgesetz kommt zum Schluss, dass sich das Konzept des Kartellgesetzes bewährt hat: Die Wettbewerbskommission WEKO und ihr Sekretariat verfügen über die wichtigsten Mittel, um den wirksamen Wettbewerb zu fördern. Die zentralen neuen Instrumente des 2003 revidierten Gesetzes - etwa die direkten Sanktionen - erfüllen die Absicht des Gesetzgebers. Die Evaluationsgruppe Kartellgesetz ortet aber auch Revisionsbedarf - hauptsächlich bezüglich institutionelle Ausgestaltung, Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden, Zusammenschlusskontrolle und vertikale Vereinbarungen - und empfiehlt dem Bundesrat eine Teilrevision des Gesetzes.

Der Synthesebericht der Evaluationsgruppe Kartellgesetz, der auf 15 Berichten und Studien beruht sowie 14 Empfehlungen enthält, wurde dem Bundesrat vom EVD am 14. Januar zur Kenntnis gebracht (www.weko.admin.ch/dokumentation/00216/index.html?lang=de). Das EVD wird die Empfehlungen prüfen und dem Bundesrat bis im Frühjahr Vorschläge zum weiteren Vorgehen unterbreiten. Gestützt darauf wird der Bundesrat dem Parlament bis im April 2009 Bericht erstatten.

Das total revidierte Kartellgesetz von 1995 brachte eine grundlegende Neuorientierung des schweizerischen Wettbewerbsrechtes mit sich und legte die Grundlagen zum heutigen System. Es enthält Bestimmungen zu drei Bereichen: Wettbewerbsabreden zwischen Unternehmen, missbräuchliche Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen und Zusammenschlusskontrolle. Die Teilrevision von 2003, welche am 1. April 2004 in Kraft trat, brachte den schweizerischen Wettbewerbsbehörden neue Instrumente.

Art. 59a des Kartellgesetzes beauftragt den Bundesrat, für die Evaluation der Wirksamkeit des Gesetzes zu sorgen sowie dem Parlament bis im April 2009 einen Bericht und Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten. Im Winter 2006/2007 hatte die Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements EVD die Evaluation in Auftrag gegeben. Für deren Durchführung war die Evaluationsgruppe Kartellgesetz verantwortlich.

Beilage: Synthesebericht


Adresse für Rückfragen

Dr. Rafael Corazza, Vorsitzender der Evaluationsgruppe Kartellgesetz, Direktor des Sekretariates der Wettbewerbskommission, Tel. 031 322 20 41, 079 652 49 57

Prof. Dr. Aymo Brunetti, Mitglied der Evaluationsgruppe Kartellgesetz, Leiter der Direktion für Wirtschaftspolitik des Staatssekretariats für Wirtschaft, Tel. 031 322 21 40



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