Vollständige Inkraftsetzung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes

Bern, 15.10.2008 - Der Bundesrat hat heute die Umsetzungserlasse zum Finanzmarktaufsichtsgesetz verabschiedet und das Finanzmarktaufsichtsgesetz auf den 1. Januar 2009 vollständig in Kraft gesetzt. Damit kann die neue Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ihren Betrieb Anfang 2009 wie geplant aufnehmen.

Am 22. Juni 2007 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es, in der Schweiz die staatliche Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen und weitere Finanzintermediäre in einer Behörde zusammenzufassen. Mit dem FINMAG werden die drei Behörden Eidgenössische Bankenkommission EBK, Bundesamt für Privatversicherungen BPV und Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei Kst GwG in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt.

Neben dem FINMAG werden am 1. Januar 2009 zwei ausführende Verordnungen in Kraft gesetzt:

  • Die Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht überwälzt die Kosten der Aufsicht möglichst verursachergerecht und ohne Quersubventionierungen auf die einzelnen Aufsichtsbereiche. Die Gebühren und Abgaben orientieren sich weitgehend an den bisher geltenden Gebührenregelungen im Bereich der EBK, des BPV und der Kst GwG.
  • Die Finanzmarktprüfverordnung fasst die Bestimmungen zum Prüfungswesen im Finanzmarktbereich in einer Verordnung zusammen.


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Dina Beti, Vizedirektorin, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 68 50



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