Neuer hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen beträgt 3,5 Prozent

Grenchen, 09.09.2008 - Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat heute erstmals den hypothekarischen Referenzzinssatz publiziert. Dieser gilt künftig für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Er beträgt 3,5 Prozent und tritt an die Stelle der bisher in den einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken.

Für die Mietzinsgestaltung wird mit der heutigen Veröffentlichung in der ganzen Schweiz auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser tritt an die Stelle des in den einzelnen Kantonen bisher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken und gilt ab dem 10. September 2008. Die Änderung hat sich aufgedrängt, weil verschiedene Kantonalbanken dazu übergegangen sind, keinen offiziellen Satz mehr bekannt zu geben. Zudem haben neben den variablen Hypothekarmodellen andere Finanzierungsformen wie beispielsweise Festhypotheken an Bedeutung gewonnen.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der auf Schweizer Franken lautenden inländischen Hypothekarforderungen der Banken in der Schweiz. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Bei der ersten Festlegung gelangten die mathematischen Rundungsregeln zur Anwendung: So führte der Durchschnittszinssatz von 3,43 Prozent zum mietrechtlich massgebenden Referenzzinssatz von 3,5 Prozent.

Ein neuer Referenzzinssatz resultiert, wenn sich der Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen gemessen am erstmals ermittelten Durchschnittszinssatz um 0,25 Prozentpunkte verändert hat. In diesem Fall kann der Mietzins im Rahmen der heute geltenden Überwälzungssätze erhöht bzw. gesenkt werden. Bei den derzeitigen Zinssätzen beträgt die entsprechende Anpassung drei Prozent des Mietzinses. Der Übergang erfolgt direkt von dem für das jeweilige Mietverhältnis bisher massgebenden Hypothekarzinssatz zum neuen Referenzzinssatz. Senkungs- oder Erhöhungsansprüche, die bis am 9. September 2008 entstanden sind, können nach wie vor geltend gemacht werden.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO unter http://www.referenzzinssatz.admin.ch/ bekannt gegeben. Zudem wird die Öffentlichkeit jeweils mit einer Medienmitteilung informiert.


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Cipriano Alvarez, BWO, Leiter Bereich Recht, Tel. 079 286 05 29



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