Zum Jahreswechsel 2007/08: Nationalstrassen gehen in Bundesbesitz

Bern, 27.12.2007 - Der kommende 1. Januar stellt für die schweizerischen Nationalstrassen und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine bedeutende Zäsur dar: Mit dem Jahreswechsel 2007/08 gehen die Autobahnen offiziell von den Kantonen in die Verantwortung des Bundes über. Für die Automobilistinnen und Automobilisten dürfte dieser Wechsel der Zuständigkeiten kurzfristig kaum spürbar sein. Langfristig werden sich Auswirkungen aber durchaus bemerkbar machen.

Der Wechsel von Eigentumsrechten und Verantwortlichkeiten an den schweizerischen Nationalstrassen ist eine Folge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Bisher waren die Kantone die Eigentümer und Bauherren der Autobahnen. Finanziert wurden sie hingegen zu durchschnittlich 87 Prozent durch den Bund. Die NFA hat zum Ziel, solch komplizierte Mechanismen, die erst noch die Kosten in die Höhe treiben, zu entflechten und die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen klar zu regeln.

Für die Nationalstrassen hat dies folgende Konsequenzen: Der Bund wird ab 1. Januar 2008 Eigentümer der Nationalstrassen und finanziert diese zu 100 Prozent. Er übernimmt also die volle Verantwortung für Bau/Ausbau, Unterhalt und Betrieb der Autobahnen. Beauftragt mit der neuen Rolle des Bauherrn ist das ASTRA.


Die Kantone bleiben allerdings involviert: Die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes wird wie bisher als Verbundaufgabe zu Ende geführt; für den betrieblichen und projektfreien baulichen Unterhalt werden Kantone mit Leistungsvereinbarungen beauftragt. Ihnen obliegt auch wie bisher die Aufgabe der Schadenwehren bzw. Blaulichtdienste.

Die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dürften den Wechsel der Zuständigkeiten am 1. Januar nicht spüren. Dafür haben hunderte von Spezialisten im ASTRA und in den Kantonen in den vergangenen Monaten und Jahren hart gearbeitet. Das ASTRA hat seinen Personalbestand von 170 auf 350 Personen erhöht. Damit die zuständigen Projektleiter zu jeder Zeit möglichst nahe an ihren Baustellen dran sind und innert kürzester Frist vor Ort sein können, hat das ASTRA fünf Aussenposten gegründet: In den Filialen Estavayer-le-Lac, Thun, Zofingen, Winterthur und Bellinzona sind im Durchschnitt je 30 Personen damit beschäftigt, die rund 1850 Kilometer des schweizerischen Nationalstrassennetzes mit ihren 220 Tunnels und 3430 Brücken stets auf dem neusten Stand der Technik zu halten.

Langfristig wird sich der Wechsel der Eigentumsverhältnisse an den Nationalstrassen in verschiedener Hinsicht positiv auswirken. Das hat in erster Linie damit zu tun, dass wir nicht mehr 24 Nationalstrassenkantone haben, sondern nur noch eine einzige Einheit, nämlich den Bund, vertreten durch das ASTRA. Diese Konzentration der Kräfte bewirkt zum Beispiel, dass grosse Unterhaltsbaustellen künftig zeitlich und geografisch noch besser aufeinander abgestimmt werden. Die Konzentration bewirkt aber auch, dass im Nationalstrassenbau künftig schweizweit nach gleichen Vorgaben gearbeitet wird. Und last but not least bedeutet der Wechsel auch, dass Kosten eingespart werden können.

Etwas hingegen kann auch die NFA nicht verhindern, den Alterungsprozess der Nationalstrassen. Der Grossteil der Autobahnen wurde zwischen 1965 und 1975 gebaut und hat heute ein Alter erreicht, das zum Teil umfangreiche Unterhaltsmassnahmen nötig macht. Jedes Jahr legt das Bundesparlament fest, wie viel Geld im darauf folgenden Jahr für Unterhaltsarbeiten ausgegeben werden kann. Das UVEK bestimmt anschliessend, welche Projekte in welcher Priorität zur Ausführung gelangen können.

Die Investitionsplanung fürs das kommende Jahr 2008 ist gemacht. Es stehen etwa gleich viele Mittel zur Verfügung wie im Vorjahr. Die Prioritätensetzung in dieser Übergangsphase zum neuen System nach NFA ist komplex. Die Kantone haben 2007 einen beeindruckenden Schlussspurt hingelegt und zum Abschluss ihrer Bauherrentätigkeit zahlreiche Projekte vorbereitet. Angesichts dieser Menge wird es für den Bund nicht möglich sein, alle Wünsche 2008 zu erfüllen. Da und dort werden von den Kantonen in Aussicht gestellte Unterhaltsmassnahmen darum erst später in Angriff genommen werden können.

 Gleichmässiger Verkehrsfluss auf knapper werdendem Strassenraum

Mit der NFA hat der Gesetzgeber nicht nur das Eigentum der Nationalstrassen von den Kantonen auf den Bund übertragen, sondern auch die Kompetenz für das Verkehrsmanagement (VM) auf den Nationalstrassen. Unter VM sind alle Massnahmen zusammengefasst, die den herrschenden Verkehr möglichst gleichmässig, ruhig, störungsfrei, emissionsarm und sicher fliessen lassen. Mit dem zunehmenden Verkehr und den entsprechenden Folgen für Sicherheit, Umwelt und Volkswirtschaft nimmt VM eine immer grössere Bedeutung ein.

Seitens des Bundes wurde innert kurzer Zeit das Konzept "Verkehrsmanagement Schweiz" (VM-CH) ausgearbeitet. Gestützt darauf erfolgte die Wahl des Standorts der Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) in Emmen, welche Anfang Februar 2008 ihren Betrieb aufnehmen wird. 

Weitere Hintergrundinformationen zum Thema:http://www.astra.admin.ch/org/00135/00153/00155/index.html?lang=de


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