Parallelimporte in der Landwirtschaft

Bern, 21.11.2007 - Der Bundesrat hat heute die Pflanzenschutzmittelverordnung so geändert, dass künftig auch patentgeschützte Produkte auf die Liste frei einführbarer Pflanzenschutzmittel aufgenommen werden können. Die Produkte müssen im Ausland mit Zustimmung des Patentinhabers in Verkehr gebracht sein.

Damit sind alle Bedingungen erfüllt, dass Parallelimporte von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln möglich werden. Die entsprechende Bestimmung im Landwirtschaftsgesetz hat der Bundesrat bereits vergangenen Woche auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.


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