Botschaft über Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Argentinien

Bern, 14.11.2007 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft über das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Argentinien gutgeheissen. In der Botschaft an die Bundesversammlung legt der Bundesrat die Besonderheiten des Revisionsprotokolls dar und ersucht die Bundesversammlung um Zustimmung zu diesem Vertragswerk.

Die Schweiz und Argentinien unterzeichneten das Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens am 7. August 2006 in Buenos Aires. Das Revisionsprotokoll war nötig geworden, weil das im Jahre 1997 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwar von den eidgenössischen Räten, nicht aber vom argentinischen Parlament gutgeheissen worden war. Aus diesem Grunde konnte es nicht in Kraft treten.

Dank der im November 2000 bilateral vereinbarten provisorischen Anwendbarkeit ab 1. Januar 2001 konnte das Abkommen gleichwohl seine Wirkung entfalten. Auf Wunsch der argentinischen Behörden musste die abkommensrechtliche Behandlung von Lizenzgebühren revidiert werden, um ein Inkrafttreten sicherzustellen und eine Kündigung der provisorischen Anwendbarkeit zu verhindern.

Die entscheidende Änderung durch das am 7. August 2006 unterzeichnete Protokoll betrifft die Aufhebung des Nullsatzes für Lizenzgebühren, welchen Argentinien aufgrund des Abkommens von 1997 gewähren musste. Ab dem Inkrafttreten des Protokolls können Lizenzgebühren in Argentinien mit einer Quellensteuer von 3 % (Benutzung oder Recht auf Benutzung von Nachrichten), 5 % (Urheberrechte), 10 % (insbesondere Patente, Marken und Leasing) sowie 15 % in den übrigen Fällen belegt werden.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben das Revisionsprotokoll gesamthaft gutgeheissen. Das Protokoll ist vor dem Inkrafttreten durch die Parlamente der beiden Länder zu genehmigen.


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