5. IV-Revision: per 1. Januar 2008 in Kraft

Bern, 28.09.2007 - Der Bundesrat hat beschlossen, die 5. Revision der Invalidenversicherung (IV) auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Er hat zudem die Änderungen der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) und verschiedener weiterer Verordnungen des Sozialversicherungsrechts genehmigt. Die Änderungen treten zeitgleich mit der Gesetzesrevision in Kraft. Die Änderung der IVV betrifft die Ausführungsbestimmungen für die Massnahmen, die mit der 5. IV-Revision beschlossen worden sind. Das Ziel ist es, Behinderte vermehrt in den Arbeitsmarkt zu integrieren und dadurch die Zahl der Renten zu reduzieren, sowie in einem sozial vertretbaren Rahmen Einsparungen bei den Leistungen zu erzielen.

Nachdem gegen die 5. IV-Revision das Referendum ergriffen worden war, hat das Volk der Gesetzesrevision am 17. Juni dieses Jahres zugestimmt. Die Revision tritt nun per 1. Januar 2008 in Kraft. Die geplanten Massnahmen bedingen Anpassungen der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) und weiterer Verordnungsbestimmungen. Zudem muss das betroffene IV-Personal geschult werden.

Ziel der 5. IV-Revision ist es, mit einer strukturellen Korrektur die Grundlage für die finanzielle Sanierung der hochverschuldeten Invalidenversicherung zu schaffen. Die Revision ermöglicht namhafte Investitionen, um die Eingliederung Behinderter in den Arbeitsmarkt zu verstärken. Die dazu erforderlichen Massnahmen sind insbesondere die Früherfassung und die Frühintervention. Weitere Instrumente sind die Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung, insbesondere von psychisch behinderten Personen, Einarbeitungszuschüsse und Entschädigungen für Beitragserhöhungen (Anreize für Arbeitgebende, die Behinderte beschäftigen). Die Revision bringt ausserdem gezielte leistungsseitige Sparmassnahmen. So werden noch laufende Zusatzrenten für Ehegatten von IV-Rentenbezügerinnen und –bezügern aufgehoben (seit 2004 werden bereits keine neuen Zusatzrenten mehr gesprochen). Bei der Rentenberechung wird künftig kein Karrierezuschlag mehr angerechnet. Die 5. IV-Revision dürfte die Versicherung im Jahresdurchschnitt um rund 320 Millionen Franken entlasten.


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