Der Bundesrat verabschiedet Änderungen der Kranverordnung
Bern, 05.09.2007 - Der Bundesrat passt die Vorschriften über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden bei der Arbeit mit Kranen den geänderten Erfordernissen der Praxis an. Die Änderung tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft.
Das in der heute gültigen Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen festgeschriebene Ausbildungsmodell entspricht nicht mehr den Erfordernissen der Praxis. Deshalb werden die Anforderungen an die Kranführerausbildung sowie die Prüfung praxisgerechter geregelt.
Die Änderungen tragen den heutigen Kriterien der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz Rechnung. Sie sind ein wichtiger Beitrag zur Verhütung schwerer Kranunfälle auf Baustellen.
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Bundesamt für Gesundheit, Marianne Gubser, Fachstelle Arbeitssicherheit, Tel. 031 322 95 05
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