Bundesrat Leuenberger will Energieeffizienz und Anteil der erneuerbaren Energien massiv ausbauen

Bern, 03.09.2007 - Eine Reduktion des Verbrauchs von fossilen Energien um 1.5% pro Jahr, die Stabilisierung des Stromverbrauchs auf dem Niveau von 2006 und eine Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauchs um 50 Prozent: Diese Ziele soll die Schweiz bis zum Jahr 2020 erreichen. Welche Massnahmen dazu nötig sind, hat Bundesrat Moritz Leuenberger heute in Bern vorgestellt. In zwei Aktionsplänen stellt er konkrete Vorschläge zu Energieeffizienzmassnahmen und zur Förderung der erneuerbaren Energien zur Diskussion. Die Öffentlichkeit kann bis Mitte Oktober zu den Aktionsplänen Stellung nehmen.

Am 21. Februar 2007 hat der Bundesrat eine Neuausrichtung der schweizerischen Energiepolitik beschlossen. Gestützt auf vier zentrale Säulen soll sich die Schweiz gegen die drohende Energielücke und die Klimaproblematik wappnen: mehr Energieeffizienz, ein Ausbau der erneuerbaren Energien, eine verstärkte Energieaussenpolitik und der Bau von neuen Kraftwerken zur Produktion von Elektrizität. Im Rahmen dieser Neuausrichtung erarbeitet das UVEK bis Ende Jahr Aktionspläne zur „Energieeffizienz" und zu den „erneuerbare Energien" mit konkreten, kurz- und mittelfristig realisierbaren Massnahmen. Diese sollen auf den bestehenden gesetzlichen Grundlagen aufbauen und die bisherige Energiepolitik verstärken. Wo notwendig, soll dies durch Verordnungs- oder Gesetzesänderungen erfolgen, wobei die neuen Massnahmen wirtschaftsverträglich, haushaltneutral, international kompatibel und mit Kantonen sowie der Wirtschaft abgestimmt sein sollen.

Gestützt auf die Entscheide des Bundesrats vom Februar und unter Berücksichtigung zahlreicher, vom Parlament in der März- und Junisession lancierter Vorstösse zur Energiepolitik (insbesondere in den Bereichen Gebäude, Geräte und Mobilität), hat das UVEK zwischen März und August die heute veröffentlichten Entwürfe der Aktionspläne erstellt. Auf strategischer Ebene wurden die Arbeiten von einer Begleitgruppe mit Vertretern von Bundesämtern, Kantonen und Städten sowie einer Begleitgruppe mit Vertretungen der Spitzenverbände der Wirtschaft und der Energiewirtschaft verfolgt. Die Anliegen der Kantone wurden zudem in separaten Sitzungen diskutiert in den Aktionsplänen entsprechend berücksichtigt.

Aktionspläne für die Jahre von 2007 bis 2020

Die heute vorgestellten Entwürfe zu den Aktionsplänen beziehen sich auf den Zeitraum von 2007 bis 2020 und sind auf die neuen Ziele und Massnahmen der Klimapolitik abgestimmt. Als umfassende Gesamtkonzepte schlagen sie nicht nur punktuelle Verstärkungen der energiepolitischen Massnahmen vor, sondern bündeln diese zu konkreten und zielkonformen Paketen, die der Komplexität der Herausforderungen Rechnung tragen. Berücksichtigt werden dabei insbesondere auch die Entwicklungen auf internationaler Ebene, die Erfahrungen und Erfolge der bisherigen schweizerischen Energiepolitik sowie die in den letzten Monaten in Politik und Wirtschaft gemachten Vorschläge zur künftigen Schweizer Energiepolitik. Die Massnahmen bestehen aus einem pragmatischen Mix von gesetzlich festgelegten Minimalstandards und Verbrauchsvorschriften, Anreiz- und Fördersystemen sowie einer konsequenten „best practice"-Strategie bei der Energieeffizienz.

Der Aktionsplan „Energieeffizienz" umfasst insgesamt 18 Massnahmen in den Bereichen Gebäude, Mobilität, Geräte und elektrische Motoren, Forschung und Technologietransfer, Aus- und Weiterbildung sowie Massnahmen zur verstärkten Wahrnehmung der Vorbildfunktion durch die öffentliche Hand.

Der Aktionsplan „Erneuerbare Energien" beinhaltet insgesamt 8 Massnahmen in den Bereichen Wärmeproduktion (Heizung und Warmwasser, Prozesswärme bei Industrie und Dienstleistungen), Wasserkraft, biogene Treibstoffe, Forschung und Technologietransfer sowie Aus- und Weiterbildung.

Die einzelnen Massnahmen der Aktionspläne sind im Anhang zu dieser Medienmitteilung in zwei Faktenblättern beschrieben.

Enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden

Die in den Aktionsplänen vorgeschlagenen Massnahmen berühren sowohl die Zuständigkeitsbereiche des Bundes als auch diejenige von Kantonen und Gemeinden. Dies insbesondere im Bereich der Gebäude und Bauvorschriften oder der Raumplanung. Zu Massnahmen, die in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden fallen, werden in den Aktionsplänen lediglich Empfehlungen abgegeben. Ziel ist jedoch, dass sich Bund, Kantone und Gemeinden auf Basis der Aktionspläne auf den konkreten Handlungsbedarf verständigen, gemeinsame Ziele und Stossrichtungen entwickeln und die notwendigen Massnahmen in ihren Zuständigkeitsbereichen festlegen.

Weiteres Vorgehen

Mit der heutigen Publikation der Entwürfe der Aktionspläne erhalten nun auch weitere interessierte Kreise Gelegenheit, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Schriftliche Stellungnahmen können bis Mitte Oktober 2007 beim federführenden Bundesamt für Energie (Bundesamt für Energie, Stichwort „Aktionspläne", 3003 Bern oder contact@bfe.admin.ch - Stichwort „Aktionspläne") eingereicht werden. Während dieser Konsultationsphase wird das UVEK zudem direkt Betroffene zu speziellen Anhörungsrunden einladen.

Auf Basis der Ergebnisse der Anhörungsphase wird das UVEK die Aktionspläne bereinigen. Massnahmen, die im Zuständigkeitsbereich des UVEK liegen, werden danach so rasch als möglich umgesetzt. Über das Vorgehen bei den weitergehenden Massnahmen der Aktionspläne, welche Verordnungs- und Gesetzesänderungen erfordern, wird der Bundesrat noch in diesem Jahr entscheiden.


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