Bundesrat genehmigt die Erneuerung des Forschungsabkommens Schweiz-EG

Bern, 11.06.2007 - Der Bundesrat hat das erneuerte Forschungsabkommen zwischen der Schweiz und den Europäischen Gemeinschaften genehmigt. Das Abkommen ermöglicht der Schweizer Forschung die integrale Beteiligung an den 7. Forschungsrahmenprogrammen der EU während der Jahre 2007-2013. Die Unterzeichnung durch Bundesrat Pascal Couchepin und Forschungskommissar Janez Potočnik ist für den 25. Juni 2007 in Luxemburg vorgesehen.

Die Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung (FRP) sind das Hauptinstrument der Europäischen Union zur Umsetzung ihrer gemeinschaftlichen Wissenschafts- und Technologiepolitik. Ziel ist die Stärkung des Forschungsstandortes Europa durch eine grenzüberschreitende Vernetzung der Forschungskapazitäten. Die Beteiligung an den FRP ist für die Schweiz aus wissenschafts-, innovations- und wirtschaftspolitischen Gründen von grosser Bedeutung.
Die Schweiz war bereits zwischen 2004 und 2006 an die 6. FRP (2003-2006) assoziiert. Schweizer Forschende konnten sich mit gleichen Rechten wie ihre Partner aus EU-Mitgliedstaaten an Projekten beteiligen und bekamen eine Finanzierung aus Brüssel. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit der Assoziation wurden im Hinblick auf die 2007 beginnenden 7. FRP mit der Europäischen Kommission Verhandlungen zur Erneuerung des Forschungsabkommens geführt. Diese konnten am 27. Februar 2007 mit der Paraphierung des Abkommensentwurfs erfolgreich beendet werden.

Dieses Abkommen wurde vom Bundesrat genehmigt. Die Genehmigung durch den EU-Ministerrat sollte in den nächsten Tagen erfolgen. Die Unterzeichnung des Vertrags durch Bundesrat Pascal Couchepin und EU-Forschungskommissar Janez Potočnik ist für den 25. Juni 2007 vorgesehen. Nach seiner Unterzeichnung wird das Abkommen rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 angewandt. Damit kann sich die Schweizer Forschung unter gleichen Bedingungen wie bei den 6. FRP von Beginn weg an den Projektausschreibungen der 7. FRP beteiligen. Die Schweiz behält zudem das Recht, in den Leitungskomitees der spezifischen Programme sowie in diversen Steuerungsausschüssen vertreten zu sein, was einen privilegierten Zugang zu Informationen gewährt und ihr die Möglichkeit eröffnet, an der Durchführung der aktuellen sowie der Ausgestaltung zukünftiger EU-Rahmenprogramme mitzuwirken.

Das Gesamtbudget für die 7. FRP beträgt insgesamt 54,6 Mia. Euro. Der Beitrag, den die Schweiz daran leistet, ist an das Bruttoinlandprodukt gekoppelt und wird sich auf rund 2,4 Mia. Franken über sieben Jahre belaufen. Der entsprechende Kredit wurde von den Eidgenössischen Räten am 14. Dezember 2006 genehmigt.

Forschungsbereiche der neuen Rahmenprogramme sind u.a. Informations- und Kommunikationstechnologien, Gesundheit, Energie, Nanotechnologie und Umwelt - Bereiche, in denen die Schweizer Forschung im europäischen Vergleich grosse Kompetenzen besitzt. Neu wird in den 7. FRP mit der Errichtung des Europäischen Forschungsrats die Grundlagenforschung unterstützt. Eine Stärkung im Vergleich zu den Vorgängerprogrammen erfahren die Sozial- und Geisteswissenschaften.


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