Jugendliche mit Schwierigkeiten einfacher in die Arbeitswelt integrieren

Bern, 23.02.2007 - Die Kantone können ihre Projekte zum «Case Management» starten und damit die berufliche Integration von Jugendlichen mit Schwierigkeiten fördern. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) übermittelt ihnen heute ein Konzept, in dem es die Rahmenbedingungen für die Förderung dieser Projekte festlegt.

Anlässlich der Lehrstellenkonferenz im November 2006 regte Bundesrätin Doris Leuthard die Einführung des Case Management an. Das Case Management erfolgt im Berufsbildungsbereich in Form eines strukturierten Verfahrens. Es zielt darauf ab, dass adäquate Massnahmen für Jugendliche getroffen werden, deren Einstieg in die Berufswelt stark gefährdet ist. Es koordiniert die Aktionen der verschiedenen Akteurinnen und Akteure über institutionelle und berufliche Grenzen sowie über die Phase der Berufswahl und den Start der Jugendlichen in die berufliche Grundbildung hinaus.

Primäres Ziel des Case Management ist es, einer möglichst grossen Zahl von Jugendlichen den Abschluss einer ersten postobligatorischen Ausbildung zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, werden die betroffenen Jugendlichen bereits ab dem 7. Schuljahr identifiziert und erfasst, damit gegebenenfalls möglichst rasch reagiert werden kann. Während der Phase der Berufswahl wird hauptsächlich an der Eigenverantwortung für die Wahl und die Suche eines Ausbildungsplatzes gearbeitet. Diese Hilfe wird auch für Jugendliche in der Übergangsphase geboten, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden.

Umsetzung in den Kantonen

Um den unterschiedlichen lokalen Gegebenheiten möglichst gezielt gerecht zu werden, sind für die Umsetzung des Case Managements die kantonalen Berufsbildungsämter zuständig. Sie werden indessen vom BBT unterstützt, das in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) Richtlinien für die Kantone ausgearbeitet hat. Der Bund unterstützt nur jene Kantone, die über ein kantonales Gesamtkonzept verfügen, für dessen Erarbeitung sie eine Pauschale vom Bund erhalten. Anschliessend reichen die Kantone ihre Gesuche um finanzielle Unterstützung für die Ausarbeitungs- und Umsetzungsmassnahmen beim BBT ein, das diese aufgrund des kantonalen Gesamtkonzepts bewertet. Die kantonalen Konzepte sind dem BBT bis Ende August einzureichen.


Adresse für Rückfragen

Serge Imboden, Leiter Berufsbildung, Tel. 031 325 52 10, serge.imboden@bbt.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) - ab 1.1.2013 SBFI
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