Versuchsatomkraftwerk Lucens

Bern, 19.04.2004 - Gesuch um Aufhebung der atomrechtlichen Aufsicht. Am 30. November 2003 hatte die Nationale Gesellschaft zur Förderung der industriellen Atomtechnik (NGA) ein Gesuch um Aufhebung der atomrechtlichen Aufsicht für die Parzelle 925 in Lucens eingereicht. Das Gesuch und das Gutachten der Sicherheitsbehörden werden vom 20. April bis 19. Mai 2004 öffentlich aufgelegt.

Im Entscheid vom 12. April 1995 hatte der Bundesrat festgehalten, dass die Parzelle
925 in Lucens, auf der die Behälter mit radioaktiven Abfällen gelagert wurden, eine
Kernanlage bleibe. Diese Behälter wurden im September 2003 in das Zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen (Kanton Aargau) transportiert. Am
30. November 2003 hat die NGA ein Gesuch um Aufhebung der atomrechtlichen Aufsicht
für das erwähnte Grundstück eingereicht.

Das Gesuch wird zusammen mit dem Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit
der Kernanlagen (HSK) vom 20. April bis 19. Mai 2004 bei der Staatskanzlei des Kantons
Waadt, bei der Gemeindeverwaltung Lucens und beim Bundesamt für Energie in
Ittigen, Bern zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt.

Gegen die Erteilung der Bewilligung können diejenigen Personen und Organisationen
Einsprache erheben, die durch das Gesuch in besonderem Masse betroffen sind. Die
Einsprachen sind innert der Auflagefrist beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern, einzureichen.

Der Bundesrat wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2004 über das Gesuch entscheiden.



Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-1031.html